Zum 01.07.2025 wird bei Jahreszahlern die gesamte Grundsteuer für 2025 zur Zahlung fällig.
Um Mahnungen zu vermeiden, bitten wir, den Fälligkeitstermin einzuhalten.
Alle Zahlungspflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren für die Grundsteuer teilnehmen, werden gebeten, diesen Zahlungstermin zu beachten und die Überweisung mit Angabe des Kassenzeichens auf das im Bescheid angegebene Konto vorzunehmen.