Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
brauchen wir noch Ortschaftsräte? Diese Frage haben wir Ihnen in den letzten Monaten wiederholt im Amtsblatt gestellt. Grundsätzlich sind die Gemeinderäte und auch ich der Meinung, dass wir eine Verbindung zu den Ortsteilen benötigen. Wir wollten dennoch die Diskussion anregen, um nach Alternativen zu den gesetzlichen Zwängen der Sächsischen Gemeindeordnung zu suchen.
Sehr überschaubar waren die 25 Rückmeldungen aus der Bevölkerung. Weiterhin haben wir von den Ortschaftsräten selbst Rückmeldungen erhalten.
Alternative Ideen zu den gesetzlichen Vorgaben konnten nicht gefunden werden. Der Gemeinderat möchte zu den Ortschaftsräten in der Oktobersitzung abschließend beraten und beschließen. Für Änderungen müssen in diesem Jahr noch Beschlüsse gefasst werden, dass diese zu der Wahl 2024 wirksam werden können.
Auch aus der Erfahrung der letzten Wahl war es dem Gemeinderat wichtig, dass für einen Fortbestand der Ortschaftsräte und für die 2024 beginnende neue Wahlperiode ausreichend Interessenten, Kandidaten (mindestens drei, idealerweise fünf) und Wahlhelfer zur Verfügung stehen.
Der Gemeinderat tendiert dazu, in den Ortsteilen, wo ausreichend Kandidaten und auch Wahlhelfer zur Verfügung stehen, die Ortschaftsräte fortzuführen.
Aktuell konnten in folgenden Ortschaften bisher keine bzw. eine nicht ausreichende Anzahl von Kandidaten gewonnen werden:
Dröda
Großzöbern/Berglaß
Grobau
Gutenfürst
Heinersgrün
Kemnitz
Mißlareuth
In diesen Orten fehlen zum Teil auch Aussagen zu den Wahlhelfern.
Wir rufen die Bevölkerung in diesen Ortsteilen noch einmal auf, sich bei Interesse und Bereitschaft für dieses Ehrenamt bis zum 30.9.2023 bei den aktuellen Ortsvorstehern bzw. Ortschaftsräten vorzustellen.
Demokratie funktioniert nur, wenn sich daran auch die Bevölkerung beteiligt und bereit ist, Verantwortung zu übernehmen. Sollten sich nicht genügend Kandidaten in diesen Ortschaften finden, könnte die Abschaffung der Ortschaftsräte in diesen Ortschaften die Folge sein.