Zum 15.08.2024 wird die 3. Rate der Grundsteuer 2024 bzw. bei Jahresbeträgen unter 15,00 Euro der Jahresbetrag für 2024 zur Zahlung fällig.
Auch die Friedhofsunterhaltungsgebühren für 2024 für Gräber auf dem Friedhof in Großzöbern sind zum 15.08.2024 zur Zahlung fällig.
Um Mahnungen zu vermeiden, bitten wir, den Fälligkeitstermin einzuhalten.
Alle Zahlungspflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diesen Zahlungstermin zu beachten und die Überweisung mit Angabe der Buchungszeichen/ Kassenzeichen auf das im Bescheid/ Mitteilung angegebene Konto vorzunehmen.