Zum 15.08.2025 wird die 3. Rate der Grundsteuer 2025 bzw. bei Jahresbeträgen unter 15,00 Euro der Jahresbetrag der Grundsteuer für 2025 zur Zahlung fällig.
Auch die Friedhofsunterhaltungsgebühren für 2025 für Gräber auf dem Friedhof in Großzöbern sind zum 15.08.2025 zur Zahlung fällig.
Wir bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist, zu jeder fälligen Zahlung Bescheide/ Informationen bzw. Zahlungsaufforderungen zu verschicken. Es gilt Ihr letzter zugesandter Bescheid bzw. Information.
Um Mahnungen zu vermeiden, bitten wir, den Fälligkeitstermin einzuhalten.
Alle Zahlungspflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diesen Zahlungstermin zu beachten und die Überweisung mit Angabe der Buchungszeichen/ Kassenzeichen auf das im Bescheid/ Information angegebene Konto vorzunehmen.