Zum 15.08.2026 wird bei Quartalszahlern die 3. Rate der Grundsteuer für 2026 bzw. bei Jahresbeträgen unter 15,00 Euro der Jahresbetrag der Grundsteuer für 2026 zur Zahlung fällig.
Wir bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist, zu jeder fälligen Zahlung Bescheide/Informationen bzw. Zahlungsaufforderungen zu verschicken. Es gilt Ihr letzter zugesandter Bescheid.
Um Mahnungen zu vermeiden, bitten wir, den Fälligkeitstermin einzuhalten.
Alle Zahlungspflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diesen Zahlungstermin zu beachten und die Überweisung mit Angabe der Buchungszeichen/ Kassenzeichen auf das im Bescheid angegebene Konto vorzunehmen.
Vielen Dank!