Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Weischlitz
Ausgabe 8/2026
Nichtamtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Offenlegung von Ergebnissen einer Grenzbestimmung und Abmarkung

Dipl.-Ing. Tim PfeiferÖffentlich bestellter Vermessungsingenieur

08523 Plauen, Karlstr. 56, Telefon: (0 37 41) 15 79 – 0, Telefax: (0 37 41) 15 79 – 79

E-Mail: info@vermessung-pfeifer.de, Internet: www.vermessung-pfeifer.de

Katastervermessung - Immobilienbewertung - Ing.-Bauvermessung - Amtliche Lagepläne - Geoinformationssysteme

Offenlegung von Ergebnissen einer Grenzbestimmung und Abmarkung

gemäß § 17 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzgesetz – SächsVermKatG in der jeweils gültigen Verfassung.

Betreff: K7862 Ortsdurchfahrt Ruderitz, Ortsstraße

An den nachfolgenden Flurstücken der

Gemarkung Ruderitz: 2, 3, 4/a, 6/1, 7, 8/1, 10, 11, 17/2, 19/10, 19/11, 19/12, 23/a, 24/1, 27/1, 27/2, 28/2, 29/2, 30/a, 31, 32/a, 32/b, 33/a, 33/c, 34/1, 34/2, 34/a, 34/d, 34/e, 34/f, 53, 169/1,

235, 236, 237, 402, 411, 442, 443, 447/2, 460/2, 460/4, 464, 468/1, 1046

wurden die Flurstücksgrenzen durch eine Katastervermessung bestimmt und teilweise abgemarkt. Allen betroffenen Eigentümern und Erbbauberechtigten werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatGDVO in der jeweils gültigen Verfassung).

Die Vermessungsarbeiten wurden November 2024 bis August 2026 durchgeführt.

Die Ergebnisse liegen ab dem 17.8.2026 bis zum 17.9.2026

in meinen Geschäftsräumen Karlstraße 56 in 08523 Plauen zu folgenden Zeiten:

Montag bis Freitag von 9.00-12.00 Uhr u. 13.00-16.00 Uhr

zur Einsichtnahme bereit. Gemäß § 17 Absatz 1 SächsVermKatGDVO gelten die Ergebnisse der Grenz-

bestimmung und Abmarkung ab dem

25.9.2026

als bekannt gegeben.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer 03741/15 79 0 oder der Emailadresse info@vermessung-pfeifer.de zur Verfügung.

R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g

Gegen die Verwaltungsakte können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung, beim ÖbVI Pfeifer (Karlstraße 56, 08523 Plauen) oder dem Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung (Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden) schriftlich oder zur Niederschrift, Widerspruch erheben.

Plauen, den 21.07.2026

Tim Pfeifer
J.Voigtmann
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Bearbeiter