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Gemeindebote - Mitteilungsblatt für die Ortsteile
Ausgabe 1/2026
Ortsteil Plaußig
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Themen aus der Ortschaftsratssitzung vom 11.12.2025

Ortschaftsrat Plaußig

Neues aus der Ratsversammlung

Ratsversammlung vom 29.10.2025

Themen waren u.a.:

Schulwegsicherheit in Portitz

Kündigung der Grundsatzvereinbarung an den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen

Standortwahl und Genehmigungslage des Bauspielplatzes „Fuxbau“ in Leipzig-Mockau

Reibungsloser und leichtgängiger Verkehr in Leipzig

Baumschwund stoppen

Zusammen Wohnen – Gemeinsam weniger einsam, günstiger und besser leben

Abpflastern! Wettbewerb zur Entsiegelung und Begrünung von Flächen starten

Angepasste Radwegeführung um den Leipziger Innenstadtring

Carsharing in Leipzig effektiv voranbringen

Suchtbericht der Stadt Leipzig 2025

….

weitere Informationen im ALLRIS

Beschluss-/ Informationsvorlagen

VIII-A-00958 “Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den Leipziger Ortschaften ermöglichen!” (AfD-Fraktion)

Ein Bürgerbegehren bezeichnet den Antrag der Bürger einer Gemeinde an die Gemeindevertretung zur Durchführung eines Bürgerentscheides. Der Bürgerentscheid ist eine unmittelbare Sachentscheidung der Bürger der Gemeinde, anstelle der gewählten Gemeindevertreter. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Gremium auch für den Sachverhalt zuständig ist. Gemäß Sächsischer Gemeindeordnung müssen verschiedene Hürden überwunden und Regeln eingehalten werden. So müssen bspw. mehr als 25% aller Stimmberechtigten einer Gemeinde an dem Bürgerentscheid teilnehmen. Derzeit müssen auch bei lokalen Sachverhalten, welche bspw. nur eine einzelne Ortschaft betrifft, alle Stimmberechtigten der Gemeinde (Stadt Leipzig) über den Bürgerentscheid abstimmen. Hier sieht der Antragsteller keine Verhältnismäßigkeit. Als Stimmberechtigte sollten nur die Bürger der jeweiligen Ortschaft stimmberechtigt sein. So kann auch einfacher die 25%-Hürde überwunden werden. Die SächsGemO sieht für diesen Fall eine Anpassung der jeweiligen Hauptsatzung vor, damit Bürgerentscheide lokal, auf Ebene der Ortschaften, durchgeführt werden können. Der Antragsteller möchte die Hauptsatzung der Stadt Leipzig gem. SächsGemO anpassen lassen, um Bürgerentscheide auf der Ebene der Ortschaften durchführen zu können.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:  — 2

Nein-Stimmen:  — 0

Enthaltungen:  — 4

VIII-A-00958-VSP-01 “Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den Leipziger Ortschaften ermöglichen!” (OBM)

Die Verwaltung der Stadt Leipzig schlägt die Ablehnung des Antrages vor. Bürgerbegehren und -entscheide können nur durchgeführt werden, wenn die Zuständigkeit des jeweiligen Ortsgremiums betroffen ist. Aus Sicht der Stadtverwaltung wäre dies nur bei der Vergabe der Brauchtumsmittel durch die Ortschaftsräte der Fall und dafür sei der Bedarf nicht gegeben. In den letzten Jahren wurde sehr wenig von Bürgerentscheiden Gebrauch gemacht. Dies sieht die Stadtverwaltung als einen Beleg für eine funktionierende Repräsentanz der bestehenden Gremien.

Der Ortschaftsrat Plaußig hat den Verwaltungsstandpunkt zur Kenntnis genommen.

VIII-A-01299 Grundsatzbeschluss: “Keine Reduzierung der Mindestabstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung! (AfD-Fraktion)”

Bei der Errichtung von Windkraftanlagen kann von dem 1.000 m Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung abgewichen werden. Dies ist gem. § 84 Sächsischer Bauordnung möglich. Die AfD-Fraktion möchte eine Unterschreitung des Mindestabstandes durch einen Grundsatzbeschlusses des Stadtrates generell ausschließen und lehnt kategorisch den weiteren Ausbau von Windkraftanlagen auf Leipziger Flur ab.

Begründet wird dies durch eine „Verschandelung heimischer Kulturlandschaft“, Vernichtung wichtiger Agrarflächen, negative Beeinflussung von Kleinklima/örtlichen Ökosystemen, negative Auswirkungen auf den menschlichen Körper und Reduktion der Flugvogelpopulation. Als Beispiele für Unterschreitungen des Mindestabstandes werden neu errichtete Windkraftanlagen in Grimma, Landkreis Leipzig, Landkreis Bautzen sowie der noch nicht errichteten Windkraftanlage in Hartmannsdorf-Knautnaundorf aufgezählt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:  — 4

Nein-Stimmen:  — 0

Enthaltungen:  — 2

VIII-A-01299-VSP-02 Grundsatzbeschluss: “Keine Reduzierung der Mindestabstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung!” (Dezernat Stadtentwicklung und Bau)

Die Verwaltung der Stadt Leipzig schlägt die Ablehnung des Antrages vor, da dieser rechtswidrig ist.

Gemäß Sächsischer Bauordnung können Regionen mit einer Regionalplanung, welche vor dem 08.06.2022 beschlossen wurde, auch mit einem geringeren Abstand als 1.000 m zur nächsten Wohnbebauung errichtet werden. Der Regionalplan Leipzig-Westsachsen ist am 11.12.2020 beschlossen wurden, weshalb ein Mindestabstand auf dem Stadtgebiet der Stadt Leipzig nicht beachtet werden muss. Diese Interpretation der Rechtsvorschrift wurde durch das Sächsische Ministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung auch so bestätigt. Damit gibt es derzeit keine gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Einhaltung von Mindestabständen bei der Errichtung von Windkraftanlagen zu Wohnbebauungen. Auch entfällt die Zustimmungserfordernis der Kommune bei einer Unterschreitung der 1.000 m Linie. Es besteht damit nur noch die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungserfordernis.

Der Ortschaftsrat Plaußig hat den Verwaltungsstandpunkt zur Kenntnis genommen.

VIII-A-01342 6.3 Grundsatzbeschluss: “Keine Anwendung der Gemeindeöffnungsklausel zur Ausweisung eigener Windenergiegebiete in Leipzig!” (AfD-Fraktion)

Bis 2027 bzw. 2032 müssen die Länder nachweisen, dass sie den im Windenergieflächenbedarfsgesetz vorgesehenen Flächenbeitragswert von 2% erreicht haben. Das Baugesetzbuch stattet die Gemeinden mit der Befugnis aus, eigene Windenergiegebiete auszuweisen. Allerdings darf dann die Gemeinde nicht selbst Planungsträger dieses Windenergiegebietes sein. Die Windenergiegebiete der Gemeinde werden dann dem Flächenziel des Landes angerechnet. Die Ausweisung von Windenergiegebieten der Gemeinden können nicht mehr vom Träger der Regionalplanungen übersteuert werden. Die AfD-Fraktion sieht die Gefahr, dass die Stadtverwaltung zusätzliche Windenergiegebiete ausweist, welche derzeit noch nicht im Regionalplan Leipzig-Westsachsen enthalten sind. Dies würde zu einer irreversiblen Änderung der Flächenkulisse der Ortschaften führen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:  — 0

Nein-Stimmen:  — 0

Enthaltungen:  — 6

VIII-A-01342-VSP-01 Grundsatzbeschluss: “Keine Anwendung der Gemeindeöffnungsklausel zur Ausweisung eigener Windenergiegebiete in Leipzig!” (Dezernat Stadtentwicklung und Bau)

Die Verwaltung der Stadt Leipzig schlägt die Ablehnung des Antrages vor, da dieser nachteilig für die Stadt Leipzig ist. Die befristete Übergangsregelung des Baugesetzbuches ist gültig bis das Flächenziel von 2% in der Region Leipzig-Westsachsen vorliegt oder die gesetzliche Pflicht für die Erreichung des Ziels verstrichen ist. Der im Entwurf vorliegende Regionalplan Leipzig-Westsachsen sieht allerdings auch keine Ausschlussplanung vor, sodass auch nach dem Auslaufen der Übergangsregelung noch eine Ausweisung von Windenergiegebieten im unbeplanten Außenbereich, aber auch unter bestimmten Umständen im beplanten Innenbereich, möglich sind.

Es gäbe zunehmende Anfragen zur Errichtung von Windenergieanlagen aus der Wirtschaft und von Bürgerenergiegenossenschaften.

Der Ortschaftsrat Plaußig hat den Verwaltungsstandpunkt zur Kenntnis genommen.

Beteiligungsstufe des Garten- und Dorfplatzprogramms 2030+

Die Stadt plant ein Garten- und Dorfplatzprogramm aufzusetzen. Anhand dessen sollen Garten- und Dorfplätze sukzessive aufgewertet werden.

Dazu wurde in der Stadtverwaltung eine Inventur aller Garten- und Dorfplätze durchgeführt. Dabei wurden etwa 100 Plätze im gesamten Stadtgebiet identifiziert. In Plaußig wurde keiner identifiziert. Im ersten Beteiligungsverfahren können alle Ortschafts- und Stadtbezirksbeiräte weitere Garten- und Dorfplätze melden. Allerdings muss bei der Meldung einer priorisiert werden. Nach dem ersten Beteiligungsverfahren wird eine Bestandsanalyse und Priorisierung vorgenommen. Daraus wird dann ein Maßnahmenplan erstellt. Nach der finalen Beschlussfassung durch den Stadtrat sollen pro Jahr 2 Garten- bzw. Dorfplätze aufgewertet werden. Bei der Objektplanung sollen dann auch die Anlieger und Anwohner mit integriert werden.

Der Ortschaftsrat Plaußig hat den Verwaltungsstandpunkt zur Kenntnis genommen.

Nach Diskussion in der Ortschaftsratssitzung einigt man sich darauf, dass der Ortsvorsteher folgende Dorfplätze aus Plaußig zur Aufwertung anmeldet:

Priorität 1: Pappeldreieck (zwischen Hohenheidaer Straße und Hinter dem Dorf)

Priorität 2: ehemaliger Postteich (zwischen Alte Theklaer Straße und Stralsunder Straße)

Projekte

750 Jahre Plaußig

Der PunschPlausch am 30.11.2025 war die letzte Veranstaltung des Veranstaltungsjahres “750 Jahre Plaußig”. Bei gutem Wetter, welches allerdings zwischendurch mal in feinen Nieselregen umschlug, fanden sich ca. 250 Gäste vor dem Gerätehaus Freiwilligen Feuerwehr ein. Insgesamt war es wieder eine ruhige und besinnliche Veranstaltung. Anlässlich der letzten Veranstaltung im Veranstaltungsjahr wurde auch der Ritter Hannes von Plaußig wieder entmachtet. Anstatt ihn zu köpfen, wurden ihm die Insignien der Macht abgenommen, gedankt und ein Präsentkorb überreicht. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht vorgesehen, dass ein Ritter für das neue Jahr gekürt wird. Allerdings wären noch alle Utensilien vorhanden.

Brauchtumsmittel 2025

Es wurden 100% der Brauchtumsmittel für das Jahr 2025 abgefordert. Die Verwendungsnachweise müssen bis zum 15.12.2025 beim Büro für Ratsangelegenheiten vorliegen.

Brauchtumsmittel 2026

Die Benachrichtigung über die Höhe der Brauchtumsmittel für das Jahr 2026 wird voraussichtlich Mitte Januar übersandt. Aufgrund der derzeitigen Haushaltslage werden nur 6 € pro Einwohner als Grundlage für die Höhe der Brauchtumsmittel Anwendung finden. Die 10 %-Erhöhung durch den Antrag der CDU-Fraktion wird dagegen (zu dem Zeitpunkt) keine Anwendung finden.

In der Ortschaftsratssitzung im Januar 2026 wird über das Thema nochmals informiert. Bis zur Ortschaftsratssitzung im März 2026 müssen dann die Antragsteller ihren Antrag beim Büro für Ratsangelegenheiten stellen, sodass in der Ortschaftsratssitzung über die Aufteilung der Brauchtumsmittel beschieden werden kann.

Die nächste Sitzung findet am 22.01.2026 statt.

Leipzig, den 11.12.2025

Dirk Weber
Christian Richwien
(Ortsvorsteher)
(Schriftführer)