Mühle Seehausen/Gerd Döring
Mühle Göbschelwitz /Archiv OR
Mühle Hohenheida/Archiv OR
Gehöft Martin Winter/Archiv OR
In der Ortschaftsratssitzung am 04.04.2023 hatten wir das Amt für Stadtgrün und Gewässer zu Gast.
Auszug aus dem Protokoll:
Es wird durch das ASG geprüft, inwieweit Gehöfte das Regenwasser kostenlos in die Teiche einleiten können, wenn dies über Gräben oder die Straße querende Rohrleitungen möglich ist.
Über mehrere Jahrhunderte sorgten sich die Gemeinderäte darum, dass Wasser im Ort gehalten wurde und wenn zu viel davon anfiel, dieses den Vorflutern/Bächen zugutekam. Dieses System war verhältnismäßig ausgeklügelt und ging vom privaten Grundstück über Gräben zum Teich und weiter zum Vorfluter.
Natürlich hatten die Dörfler auch die Bedürfnisse, ihr Umfeld wohnlicher zu gestalten. Im Ergebnis wurden die Straßen gepflastert, Fußwege angelegt, Gräben verrohrt etc.
Erst mit der Eingemeindung nach Leipzig gingen die verrohrten Gräben teilweise in den Bestand der Stadt über. Nun erfolgte eine Trennung in Stadt, Stadtwerke, KWL etc.
Für Abwasser aus den Klärgruben wurde nach Gebühren der KWL abgerechnet, obwohl keine Nachbehandlung durch die KWL (z.B. im Klärwerk) erfolgte. Dafür übernahm man einmal im Jahr den Abtransport des Klärschlammes. Die Einleitung des Regenwassers war kostenlos. Auch auf Anfrage wurde uns in vielen Schreiben immer bekräftigt, dass die Einleitung des Regenwassers in die Teiche kostenlos bleibt.
Das Dilemma begann erst mit dem Einverständnis der Einwohner zur zentralen Wasserversorgung. Neben der Zahlung der Erschließungskosten, obwohl alle als angeschlossen galten und Gebühren in voller Höhe zahlen mussten, sollte nun auch noch das Regenwasser nach der Gebührenordnung der KWL abgerechnet werden.
Dazu wurden sogar die Gräben der KWL übergeben. Da die Gebühren für die Einleitung in Leitungen der KWL höher anfallen, entschieden sich viele Grundstücksbesitzer für die Versickerung im Grundstück. Für die stark versiegelte Stadt ist dies ideal. Jedoch nicht für die Ortsteile. Das Ergebnis waren leere Teiche und trockene Vorfluter. Die verrohrten Gräben wurden mit Beton verfüllt.
Wozu gehört ein Graben? Ist er Bestandteil der Gewässer oder Anlage der KWL.
Für uns wäre die Antwort: Gewässer logischer. Auch im Internet gibt es folgende Antwort: Gräben sind künstlich angelegte Gewässer, die durch Niederschlag anfallendes Oberflächenwasser sammeln und durch das vorhandene Sohlgefälle ableiten. Sie dienen dazu, Flurstücke zu entwässern und können in Trockenperioden auch zur Bewässerung verwendet werden.
Für die Verwaltung nicht. Diese übergibt alle Gräben der KWL, sobald Rohre im Spiel sind. So muss man sich nicht um die Instandhaltung kümmern und kann dazu noch der KWL Gewinne bescheren.
Hier einmal zwei Beispiele aus Hohenheida und Gottscheina!
Auf der 24. Umlandkonferenz des Grünen Ringes in Podelwitz am 09.06.2023 wurde die integrierte Wasserkonzeption der Stadt Leipzig vorgestellt. Dort fiel auf, dass die Verbindung (verrohrter Graben) des Kirchteiches zum Vorfluter nicht eingezeichnet war. Dies wurde im Rahmen der Diskussion bemängelt. Ebenso in dem gemeinsamen Gremium der SBB und OR am 20.06.2023. Daraufhin erhielten wir eine E-Mail mit der Bitte der Verwaltung um Zuarbeit. Es wurden eine Aufstellung der Vorfluter von Herrn Rosenau, ...
... Kartenmaterial der Firma Ingenieur- und Vermessungs GmbH aus 2013 und ein Auszug der Studie der Firma Grontmij ...
... übergeben. Eigentlich müssten diese Pläne der Verwaltung bekannt sein!
Am 29.08.2023 erhielten wir folgende Antwort:
„Sehr geehrter Herr Böhlau,
wie in der gemeinsamen Ortschaftsratsitzung vereinbart, haben wir den Status der Zuläufe (Rohrleitungen, Straßengräben o.ä.) in den Hasengraben sowie ihre Aussagen per Mail vom 12.07.2023 von der Unteren Wasserbehörde prüfen lassen.
Bereits 2018 erfolgte eine ähnliche Anfrage zur Zuordnung der gelisteten Fließ- und Standgewässer aus der Entwässerungsstudie für den Ortsteil Seehausen einschließlich Göbschelwitz, Hohenheida und Gottscheina an die untere Wasserbehörde. Die von der Wasserbehörde als Gewässer II. Ordnung eingestuften Gewässer können Sie dem Anhang des Antwortschreibens entnehmen. Alle weiteren gelisteten Fließ- und Standgewässer in dieser Studie sind keine Gewässer im wasserrechtlichen Sinn.
Generell können nicht sämtliche Rohrleitungen, die nicht zu den Kläranlagen der KWL führen, sondern in Gewässer münden, als verrohrte Fließgewässer betrachtet werden. Die KWL betreibt verschiedene Trennsysteme, durch die das bei Regen anfallende Wasser direkt in Gewässer abgeleitet wird. Ein Hauptziel solcher Trennsysteme besteht darin, das Regenwasser nicht zur Kläranlage zu leiten. Daher kann ein Regenwasserkanal nicht automatisch als Fließgewässer betrachtet werden.
Die Begrifflichkeit „verrohrtes Gewässer“ und somit der Status als Gewässer II. Ordnung liegt nur vor, wenn das Gewässer einmal ein offener Graben oder Bach war und im Zuge von beispielsweise Meliorationsmaßnahmen verrohrt wurden. Das sind z. B. im Bereich Hohenheida die Nördliche Rietzschke in Richtung Seehausen sowie der Grundgraben in Richtung Merkwitzer Bach und anschließend den Hasengraben. Diese befinden sich als Gewässer II. Ordnung in der Unterhaltungslast der Stadt Leipzig.
Um Kenntnis zu erlangen, ob es sich um Kanäle der KWL handelt, ist Einsicht in deren Bestandspläne zu nehmen.“
Nun fanden wir einen alten Vermessungsplan aus dem Jahre 1848, ...
... in dem die Verbindung zwischen dem Ort und dem Grundgraben bzw. Östlichen Vorfluter (leider gibt es ab und zu Unterschiede der Namen für die Gewässer der II. Ordnung) als offener Graben dargestellt ist. Dieser Plan wurde an die Verwaltung weitergeleitet. Wir sind gespannt, wie man sich hier wieder rausredet.
Wie sich die Stadträte und -verwaltung diesbezüglich positioniert, ist auch ausschlaggebend für die Gottscheinaer Einwohner. Diese leiten Ihre biologisch geklärten Abwässer in den Hasengraben ein und zahlen dafür Gebühren lt. Gebührenordnung der KWL. Obwohl alle Kosten selbst getragen werden und die Qualität des Wassers oftmals besser ist als das im Graben.
Auch hier ist eine Klärung von Nöten.
Wir sind der Meinung, dass ebenso eine Rohrleitung zwischen Gewässern, Gräben und Vorflutern nicht automatisch als eine KWL-Anlage betrachtet werden kann.
Dass diese Art der Auslegung auch in anderen Ortsteilen von Leipzig angewandt wird, ist sehr wahrscheinlich.
Heute geht es um die Mühlen in Seehausen. Getreide war in den vergangenen Jahrhunderten eine wichtige Grundlage für Mensch und Tier. Da die Fluren der Ortsteile Seehausen die größten im Umland von Leipzig waren, gab es wahrscheinlich auch viel in diesem Gewerbe zu tun.
Das scheint auch der Grund dafür gewesen zu sein, dass jeder der vier Ortsteile einen Müller mit Mühle hatte.
In Göbschelwitz und Hohenheida kamen Bockwindmühlen zum Einsatz.
In Deutschland gab es die ersten Windmühlen im 11. Jahrhundert. Die älteste Form ist die sogenannte "Bockwindmühle", oder auch "Deutsche Mühle" genannt. Später kommen andere, leistungsfähigere Mühlentypen hinzu.
„Glück zu“ – mit diesem Gruß begegneten sich früher die Müller, wenn sie auf Wanderschaft gingen. Man wünschte ihnen Glück für ihren Weg. Die jungen Müllerburschen gingen auf Wanderschaft, um sich neues Wissen anzueignen, denn in den Mühlen spiegelte sich der technische Fortschritt wider.
Das Ende der Wind- und Wassermühlen tritt im Zuge der Industriellen Revolution im 19. Jahrhundert ein. Durch die Erfindung der Dampfmaschine, des Verbrennungs- und des Elektromotors wurden andere Mühlentypen verdrängt. Vollautomatisierte Großmühlen bilden mit ihrer um ein Vielfaches größeren Ausbaukapazität eine übermächtige Konkurrenz.
Bockwindmühle
Die Bockwindmühle ist in großen Teilen Europas der vorherrschende Mühlentyp.
Das Wesentliche der Bockwindmühlen ist, dass der gesamte Mühlenkörper mit Hilfe eines Sterzes (auch Steert genannt) bei wechselnder Windrichtung in den Wind gedreht werden kann. Der meist zweigeschossige Holzbau ist auf einem Bock (Balkenkreuz) und einer Mittelstütze (Hausbaum) drehbar gelagert.
Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V.
In Seehausen weist das Wohngebiet „An der Mühle“ darauf hin, dass dort eine Mühle gestanden hat. Diese „Motormühle“ wurde schon, wie der Name vermuten lässt, mit Motoren angetrieben. Sie befand sich in einem neben dem Wohnhaus gelegenen separaten Gebäude. Die letzten Besitzer war die Familie Zschorn. Das Bild zeigt das Wohnhaus des Müllers.
Auch in Göbschelwitz gab es eine Mühle. Diese Bockwindmühle befand sich hinter dem Neubau in Richtung Seehausen. Die letzten Besitzer war hier die Familie Quasdorf.
In Hohenheida konnte man hinter dem Grundstück der Familie Böhme in Richtung Plaußig auf der linken Seite ebenfalls eine Bockwindmühle finden.
Auch in Gottscheina soll es eine Mühle gegeben haben. Diese war im Gehöft von Martin Winter.
Sollten sie weitere Informationen, Bilder und Zeitungsausschnitte haben, geben Sie diese gern an mich weiter.
| Einstimmung in den Advent: | 02.12.2023 |
| im Gasthof Hohenheida |
| Seniorenweihnachtsfeier: | 06.12.2023 |
| im Gasthof Hohenheida |
Am 23.09.2023 lud der Bürgerverein zum Herbstfest in Hohenheida ein. Bei schönem Wetter kamen viele Besucher, die den Nachmittag bei selbst gebackenem Kuchen, Steaks und Bratwürsten, einer leckeren Kürbissuppe und zahlreichen Getränken genossen. Besonders gespannt waren alle auf die Auswahl an selbst gebastelten Drachen und selbst gestalteten Halloweenkürbissen. Als Dankeschön gab es dafür Preise.
Der Bürgerverein bedankt sich wieder bei allen, die zum Gelingen beitrugen.