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Gemeindebote - Mitteilungsblatt für die Ortsteile
Ausgabe 12/2024
Ortsteil Seehausen
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Geschichte hautnah erleben

Siegelkunde (Sphragistik) Wappen (Heraldik), Petschaften, Siegel und Plomben

Teil 1: Entstehung und Nutzung von Wappen Seehausen

In der Geschichte reicht die Verwendung von Wappen, Siegel und Co. bis in das Jahr 3000 vor Christus. Meist wurden Rundsiegel verwendet, welche in einer weichen Masse (meist Ton) abgerollt wurden. Später wurden daraus Stempelsiegel. Es waren meist kleine Stein- oder Metallzylinder, auf die Figuren oder Inschriften graviert wurden. Diese übernahmen immer mehr die Aufgabe zu beglaubigen, dass die erstellte Nachricht, Botschaft oder überbrachte Sache von einem bestimmten Eigentümer kam und auf dem Weg nicht geöffnet wurde bzw. von diesem stammte. Diese Metallsiegel, die Bullen, waren anfänglich hauptsächlich den Päpsten vorbehalten und wurden aus Gold, Blei oder Silber hergestellt. (Meist in einer Mischung aus z.B. Gold, Wachs und Sägemehl)

Ab dem Mittelalter trugen Urkunden meistens Wachssiegel oder waren auf Rechtsgeschäften aller Art zu finden.

Seit dem 16. Jahrhundert wurde dann auch Siegellack verwendet, da er härter und hitzebeständiger war. Ab dem 11. Jahrhundert wurden immer mehr bildliche Darstellungen (Wappen) verwendet.

Damit nicht jeder an das Siegel kam, wurde ein eigener Berufszweig gebildet – die Siegelbewahrer!

Später wurden die Abbildungen auch auf Stempeln verwendet.

Auch in Sachsen hat man sich diesbezüglich oftmals damit beschäftigen müssen, wie zum Beispiel auch aus einem Scheiben des Ministeriums des Innern, vom 26. Juli 1899, an die Gemeinde Seehausen zu erkennen ist.

Diesbezüglich gab es 1987 ein paar Unstimmigkeiten. Der damalige Bürgermeister schlug den Gemeinderäten 1986 vor, ein Wappen für Seehausen erstellen zu lassen. Dem wurde zugestimmt und so beauftragte der Bürgermeister die „Fachgruppe Heraldik „Schwarzer Löwe“ in der Gesellschaft für Heimatgeschichte im Kulturbund der DDR“ in Leipzig mit der Erstellung eines Entwurfes.

Davon erfuhr der Vorsitzende des damaligen Rates des Kreises und rügte dieses feudalistische Gebaren des Bürgermeisters. Da er aber den Kreistag dazu bringen musste, diesen Beschluss aufzuheben und eher davon ausging, eine Niederlage dabei zu erleiden, entschloss er sich, davon Abstand zu nehmen. So konnte das Gemeindewappen von Seehausen nach dem Eintrag in der Quedlinburger Wappenrolle am 25.11.1987 unter der Nummer QWR II/87042 1988 den Bürgern von Seehausen übergeben werden.

Auch in der heutigen Zeit ist es nicht immer einfach, Traditionen zu wahren. Im Jahr 2016 erhielt der Ortschaftsrat Seehausen die Mitteilung vom Staatsministerium des Innern nach §§ 6, 65 ff. SächsGemO: „Wenn Gemeinden durch Eingliederung oder Fusion untergehen, verliert ihr Gemeindewappen seine Funktion als Hoheitszeichen und somit auch den Schutz des § 10 SächsOWiG. Damit darf das Wappen in amtlichen Dokumenten auch nicht mehr verwendet werden …“

Dagegen wehrten sich mehrere Ortschaftsräte und im Ergebnis wurde erreicht, dass bei der Verwendung der Briefköpfe neben dem Wappen von Leipzig auch weiterhin das Wappen der Ortschaft abgebildet werden darf.

Kopfbogen des Ortschaftsrates Seehausen

Im nächsten Gemeindeboten:

Die Wappen der vier Ortsteile und Ihre Bedeutung