Ab 18. April 2026 tritt die neue Satzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken (LSB) sowie eine neue Gebührenordnung in Kraft. Den Beschluss dafür fassten die Stadträte am 25. Februar.
In der Neufassung der Satzung sind unter anderem Anpassungen der Jahresgebühr für Bibliotheksausweise enthalten. Die Ermäßigung der Benutzungsgebühren um 50 Prozent für Inhaberinnen und Inhaber des LeipzigPasses bleibt bestehen. Auch Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebensjahr sollen weiterhin kostenfrei einen Bibliotheksausweis erhalten.
Neu eingeführt wird eine Transportgebühr für Medien, die in einem anderen Standort der LSB abgegeben werden und in ihre Bestandsbibliothek zurückgeführt werden müssen.
Zudem wurden einzelne Bearbeitungsgebühren angepasst, die beispielsweise beim Verlust von Medien oder beim Ersatz von Ausweisen anfallen.
Unverändert bleibt: Der Zugang zu den Bibliotheken und die Nutzung der Medien- und Informationsangebote vor Ort sind für Menschen jedes Alters kostenfrei. Gebühren fallen ausschließlich für die Ausleihe von Medien nach Hause sowie für die Nutzung digitaler Angebote von zu Hause aus an.
Die letzte Gebührenanpassung der Leipziger Städtischen Bibliotheken (LSB) erfolgte 2021. Den seither erheblichen Preissteigerungen in allen Bereichen wie Personal, Energie und Medienanschaffung wird mit den neuen Gebühren Rechnung getragen. Die Satzung der Bibliotheken wird turnusgemäß alle fünf Jahre überprüft und aktualisiert.
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| bisher | neu |
| Normaltarif | 12 Monate | Nicht übertragbarer Benutzerausweis | 20,00 Euro | 25,00 Euro |
| DUO-Ausweis | 12 Monate | Nicht übertragbarer Benutzerausweis für 2 Erwachsene | 30,00 Euro | 38,00 Euro |
| Sondertarif | 12 Monate | Nicht übertragbarer Benutzerausweis für maximal 5 gleichzeitige Ausleihen ohne Nutzung der Vormerkungs- und Bestellfunktion | 10,00 Euro | entfällt |
| Monatstarif | 1 Monat | Nicht übertragbarer Benutzerausweis / keine Ermäßigung, keine Leihfristverlängerung | 5,00 Euro | 5,00 Euro |
weitere Gebühren (Auszug):
| Bearbeitungsgebühr für den Ersatz eines Bibliotheksausweises | Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebensjahr | 2,50 Euro | 3,00 Euro |
| Ab vollendetem 19. Lebensjahr | 5,00 Euro | 6,00 Euro |
| Bearbeitungsgebühr im Schadensersatzfall | Einarbeitung eines Ersatzexemplars für ein beschädigtes oder in Verlust geratenes Medium beziehungsweise verlorene Beilagen | 4,00 Euro | 5,00 Euro |
| Für Beschädigungen an Medien, Hüllen und Etiketten | 3,00 Euro | 4,00 Euro |
| Rücktransportgebühr | Bei Rückgabe eines Mediums in einer anderen als der im oder auf dem Medium aufgedruckten Heimatzweigstelle |
| 0,25 Euro pro Medium |