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Gemeindebote - Mitteilungsblatt für die Ortsteile
Ausgabe 4/2026
Ortsteil Wiederitzsch
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Neue Bibliothekssatzung für die Leipziger Städtischen Bibliotheken beschlossen

Ab 18. April 2026 tritt die neue Satzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken (LSB) sowie eine neue Gebührenordnung in Kraft. Den Beschluss dafür fassten die Stadträte am 25. Februar.

In der Neufassung der Satzung sind unter anderem Anpassungen der Jahresgebühr für Bibliotheksausweise enthalten. Die Ermäßigung der Benutzungsgebühren um 50 Prozent für Inhaberinnen und Inhaber des LeipzigPasses bleibt bestehen. Auch Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebensjahr sollen weiterhin kostenfrei einen Bibliotheksausweis erhalten.

Neu eingeführt wird eine Transportgebühr für Medien, die in einem anderen Standort der LSB abgegeben werden und in ihre Bestandsbibliothek zurückgeführt werden müssen.

Zudem wurden einzelne Bearbeitungsgebühren angepasst, die beispielsweise beim Verlust von Medien oder beim Ersatz von Ausweisen anfallen.

Unverändert bleibt: Der Zugang zu den Bibliotheken und die Nutzung der Medien- und Informationsangebote vor Ort sind für Menschen jedes Alters kostenfrei. Gebühren fallen ausschließlich für die Ausleihe von Medien nach Hause sowie für die Nutzung digitaler Angebote von zu Hause aus an.

Die letzte Gebührenanpassung der Leipziger Städtischen Bibliotheken (LSB) erfolgte 2021. Den seither erheblichen Preissteigerungen in allen Bereichen wie Personal, Energie und Medienanschaffung wird mit den neuen Gebühren Rechnung getragen. Die Satzung der Bibliotheken wird turnusgemäß alle fünf Jahre überprüft und aktualisiert.

 

 

 

bisher

neu

Normaltarif

12 Monate

Nicht übertragbarer Benutzerausweis

20,00 Euro

25,00 Euro

DUO-Ausweis

12 Monate

Nicht übertragbarer Benutzerausweis für 2 Erwachsene

30,00 Euro

38,00 Euro

Sondertarif

12 Monate

Nicht übertragbarer Benutzerausweis für maximal 5 gleichzeitige Ausleihen ohne Nutzung der Vormerkungs- und Bestellfunktion

10,00 Euro

entfällt

Monatstarif

1 Monat

Nicht übertragbarer Benutzerausweis / keine Ermäßigung, keine Leihfristverlängerung

5,00 Euro

5,00 Euro

weitere Gebühren (Auszug):

Bearbeitungsgebühr für den Ersatz eines Bibliotheksausweises

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebensjahr

2,50 Euro

3,00 Euro

 

Ab vollendetem 19. Lebensjahr

5,00 Euro

6,00 Euro

Bearbeitungsgebühr im Schadensersatzfall

Einarbeitung eines Ersatzexemplars für ein beschädigtes oder in Verlust geratenes Medium beziehungsweise verlorene Beilagen

4,00 Euro

5,00 Euro

 

Für Beschädigungen an Medien, Hüllen und Etiketten

3,00 Euro

4,00 Euro

Rücktransportgebühr

Bei Rückgabe eines Mediums in einer anderen als der im oder auf dem Medium aufgedruckten Heimatzweigstelle

 

0,25 Euro pro Medium