Titel Logo
Gemeindebote - Mitteilungsblatt für die Ortsteile
Ausgabe 8/2023
Ortsteil Seehausen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ortschaftsrat Seehausen

Auszüge aus der Ortschaftsratssitzung vom 04.07.2023

Informationen zum Stand der fachlichen Evaluierung des Gesamtnetzes im Rahmen des Projektes NETZ 24

Hr. Muhl VTA Fachbereich Nahverkehr / Hr. Günther LVB informierten ausführlich über die Neuordnung des Liniennetzes. Leider gab es, besonders für die Ortsteile Hohenheida und Gottscheina keine Verbesserung der Anbindung an die Stadt. Hier hatte sich der Ortschaftsrat Hoffnungen auf einfache Lösungen (z.B. Erweiterung des „Flexa“- oder „Alita“- Angebotes) gemacht und auf die Kreativität der LVB gesetzt. Besonders auf den Fakt hin, dass lt. Statistik jeder 2. Einwohner (incl. Kinder) ein Fahrzeug hat

Der Ortsvorsteher gab folgende Hinweise:

-

Linie 86 fährt immer über Merkwitz (sinnvoll wäre hier die Einrichtung einer Bedarfshaltestelle, auch wenn Taucha/Nordsachsen dazu keine Mittel gibt)

-

Prüfung, ob Bus auch weiterhin statt Lindengasse – BMW, wie während der Baumaßnahme „Hohe Heide“ auch über die Straße „Am Anger“ fahren kann.

Des Weiteren wurde noch einmal auf folgende den OR nicht befriedigende Vorgehensweise aufmerksam gemacht:

-

Baumaßnahme Seehausener Allee (keine Alternative für Anfahrt während der Sommerferien für Hort und Kita durch LVB. Selbst Privat-PKW-Nutzung noch unklar.)

-

Abstimmung der Busfahrten für die Grundschule Seehausen erfolgt seit Jahren nicht mehr

„In Ergänzung zum Protokoll vom 04.07. 23 zu Evaluierung des Gesamtnetzes im Rahmen des Projektes NETZ 24 teilte und Herr Günther Folgendes mit:

Verbesserungen für die Ortsteile Hohenheida und Gottscheina:

Mit dem geplanten Angebot werden die Ortslagen Seehausen, Göbschelwitz und der westliche Teil Hohenheida´s gemäß den Mindeststandards des Nahverkehrsplans für Stadtrandgebiete der Kategorie e bedient (2 Fahrten pro Stunde und Richtung, 500 Meter Zugangswege zu den Haltestellen). Lediglich für den östlichen Teil Hohenheida´s und Gottscheina mit zusammen rund 300 Einwohnern werden die Mindeststandards nicht vollumfänglich erfüllt (nur 1 Fahrt pro Stunde und Richtung). Zur Behebung dieses Defizits wird künftig Flexa angeboten. Flexa ersetzt außerhalb der Betriebszeiten der Linien 82 und 86 zudem in allen zum Ortsteil Seehausen gehörenden Ortslagen das Anruflinientaxi.

Eine zusätzliche Führung der Linie 82 über den östlichen Teil Hohenheida´s / „Am Anger“ erfordert aufgrund der Fahrzeitverlängerung einen zusätzlichen Bus mit erhöhten Betriebskosten (ca. 300 TEUR p.a.). Mit dem Angebot der Linie 86 und der Gebietserweiterung Flexa ist hier keine zusätzliche Bedienung nötig.

Diese Textpassage ist in einem Kapitel zu den Ergebnissen der Beteiligung SBB/OR auch Gegenstand der in Bearbeitung befindlichen Stadtratsvorlage. Die Erweiterung des bestehenden Flexa Nord über Seehausen hinaus in Richtung Göbschelwitz, Hohenheida und Gottscheina ist für Dezember 2025 terminiert.“

Information der Kindereinrichtungen zur Arbeit im Schuljahr 2022/23 und zur Vorbereitung des neuen Schuljahres

Fr. Dietz, Leiterin der Kita-Hort Kombination gab schriftliche Informationen, da Sie Ihre Teilnahme nicht absichern konnte.

Im vergangenen Jahr hatte die Einrichtung massiven Personalmangel. Dieser wurde mit Arbeitszeitfirmen ausgeglichen. Durch dessen ständigen Wechsel und zum Teil fehlender Motivation kam es zu einem enormen Arbeitsaufwand der Stammerzieher.

Seit Mai dieses Jahres wurden jetzt sukzessive Mitarbeiter eingestellt und ab Juli ist ein Arbeiten ohne Arbeitszeitfirma möglich. Alle Mitarbeiter wünschen sich jetzt ein stabiles Team, um eine Beständigkeit und Weiterentwicklung der Einrichtung zu festigen.

Fr. Kanno, Schulleiterin der GS Seehausen gab ausführliche Informationen.

Das Schuljahr 2022/23, mit sechs Klassen, war ein sehr ruhiges Schuljahr, dass sich nun dem Ende neigt. Es gab wenig Ausfall und somit konnten die Corona Defizite weitestgehend aufgeholt werden.

Anfang des Schuljahres 112 Schüler / Ende des Schuljahres 115 Schüler

Es gab eine gute Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat und dem Förderverein. Somit konnten wir Fahrten und unseren Weihnachtsmarkt durchführen. (13.12.2023 Weihnachtsmarkt). Auch die Projektwoche „4 Elemente“ - Fahrt nach Saalfeld war ein Erlebnis. Dank des Elternbeirates wurde der Sponsorenlauf zu einem weiteren Höhepunkt des Schuljahres.

Frau Kretzschmar ist seit Oktober 2022 unsere neue Hortleiterin. Gemeinsam streben wir eine gute Zusammenarbeit Schule / Hort an und sind bereits auf gutem Weg.

Ab 03.07.23 ist für drei Tage ein Hausmeister vor Ort.

Mit der Schulanmeldung 2023/24 wird das Platzproblem durch den Umbau von zwei Horträumen zu Klassenzimmern gelöst. Dadurch hat der Hort leider keine eigenen Räume mehr und die Kinder verbleiben ganztägig im Klassenzimmer.

Am 19.08.2023 werden 125 Kinder an unserer Schule sein. Zwei erste Klassen werden eingeschult. Somit sind dann sieben Klassen in der Grundschule. Jede Klasse hat einen Klassenlehrer.

Leider haben wir nun keine Fachkabinette (Musik, Kunst, Werken) mehr.

Die Klassenstufen 2 bis 4 verbleiben in der Schule. Die Kinder der ersten Klassenstufe werden in der Kita-Hort Kombination betreut. Die Digitalisierung ist gut verlaufen: Beamer und WLAN in allen Klassenzimmern / Laptops für die Lehrer / IPhone für die Schüler.

Offen sind noch kleine Reparaturen im Haus, Außengelände, Turnhalle (Türen, Lampen)

Information zu aktuellen Schülerzahlen

Zur Kenntnis:

2020/21: 97

2021/22: 104

2022/23:111

6,7 % Steigerung

Hort (Dez. 22) angemeldet: 111 Hort/Schulkinder 100

Anmeldungen für September 2023 schon 125 (14 mehr als die Statistik)

Wie vom OR mitgeteilt, wird die Statistik der Verwaltung immer vom tatsächlichen Ist-Zustand überholt. Der Ortschaftsrat bleibt am Thema „Erweiterung zur Zweizügigkeit“ dran.

Aktionsprogramm Radverkehr 2023/2024

Infrastruktur, Kommunikation und Kontrolle, Finanzen und Förderung, Projekte und Konzepte, Fahrradschnellwege, Fahrradparken, Daten und Analyse, Gremien und Beteiligung, Wegweisung, Winterdienst

Seehausen:

Hohe Heide Fertigstellung 2023

Radweg nach Krostitz zurückgestellt, da Planfeststellungsverfahren

Schwerpunkte 2. Halbjahr

Dieser TOP wird vertagt.

November: Brauchtumsmittel (dazu Info im Gemeindeboten)

Weiteres Vorgehen Alte Schule Göbschelwitz

Schreiben des Bürgervereins Göbschelwitz

Neue Zuständigkeit beim Liegenschaftsamt: Frau Stingl

Förderung über BfR (Vorschlagsvariante wird der OV schriftlich formulieren, mit dem BV Göbschelwitz abstimmen und dann an das BfR weiterleiten!)

Beantwortung von Bürgerfragen / Sonstiges

Wahl Ortschaftsrat Seehausen 09.06.2024

Aufruf an alle Bürger und Parteien

Gestaltung der Wände im Rahmen der Maßnahme „Die Stadt als Bühne“ sind zu 80 % in Göbschelwitz, Hohenheida und Seehausen fertiggestellt.

Offen: Infos über die Geschichte der Ortsteile, Stempelkästen (fertiggestellt), Bänke

Brauchtumsmittel

Antrag Förderverein der Grundschule Seehausen über 300 €

OR-See 07/2023

Votum: 5 Dafür Stimmen

Einverständniserklärung zur Erstellung der Brauchtumsmittelbescheide durch das BfR und „besondere Richtlinie des OR Seehausen“

OR-See 08/2023

Votum: 5 Dafür Stimmen

30 km/h Merkwitzer Str.

Infoschreiben der Stadt liegt vor, Leider für alle OR-Mitglieder nicht nachvollziehbar

Termine OR Sitzungen 2024

Siehe nächste Passage!

OR-See 09/2023

Votum: 5 Dafür Stimmen

TOP 10: Anfragen

-

Fußwege an den Grundstücken „An der Hauptstr. 3“ / „An der Hauptstr. 13“ sind für die Fußgänger kaum noch begehbar, da diese zugewachsen sind. Prüfen wer für den Verschnitt zuständig ist. (Eigentümer)

-

Unkraut Kita-Hort-Kombi Seehausen und neben dem Grundstück Seehausener Allee 20

Die nächste Ortschaftsratssitzung findet am Dienstag, dem 05.09.2023 um 19.00 Uhr im Gasthof Hohenheida, Am Anger 42, 04356 Leipzig statt.

Da sich Veränderungen ergeben können, bitte Termin und Schwerpunkte den öffentlichen Aushängen entnehmen!

Fertigstellung der Verbindungsstraße zwischen Hohenheida und Göbschelwitz

Mit einer Woche Verspätung wurde die Straße zwischen Hohenheida und Göbschelwitz wieder eröffnet. In diesem Zusammenhang konnte auch der nächste Fuß- und Radweg realisiert werden. Damit hat der Ortschaftsrat einen weiteren Meilenstein seiner 1992 aufgestellten und 1997/98 von der Stadt überarbeiteten Radwegekonzeption geschafft.

Offen sind hier noch die Verbindung von Hohenheida nach Krostitz, Merkwitz und BMW (über die Alte Seehausener Straße) und die Anbindung von Göbschelwitz nach Merkwitz/Pönitz. Wobei in Zukunft weitere Fuß- und Radwege denkbar sind.

Sanierung des Daches der Kita Hohenheida

Auch das Dach der Kindertagesstätte in Hohenheida wurde nach längerer Bauzeit endlich fertig gestellt.

Bürgerverein Hohenheide

Der Bürgerverein lädt zum Drachen/Herbstfest auf dem Spielplatz in Hohenheida am Samstag, den 23.09.2023 ab 15.00 Uhr ein.

Bringt bitte eure selbst gebastelten Drachen oder Kürbisse mit, damit wir die schönsten prämierten können.

Termine Ortschaftsrats-Sitzungen Seehausen 2024

09.01.2024

Ort: Alte Schule Göbschelwitz, Göbschelwitzer Str. 73

06.02.2024

Ort: Gasthof Hohenheida, Am Anger 42

05.03.2024

Ort: Alte Schule Göbschelwitz, Göbschelwitzer Str. 73

09.04.2024

Ort: Hort der Grundschule Seehausen, Seehausener Allee 15

07.05.2024

Ort: Gasthof Hohenheida, Am Anger 42

04.06.2024

Ort: Alte Schule Göbschelwitz, Göbschelwitzer Str. 73

02.07.2024

Ort: Hort der Grundschule Seehausen, Seehausener Allee 15

03.09.2024

Ort: Gasthof Hohenheida, Am Anger 42

01.10.2024

Ort: Hort der Grundschule Seehausen, Seehausener Allee 15

05.11.2024

Ort: Alte Schule Göbschelwitz, Göbschelwitzer Str. 73

03.12.2024

Ort: Gasthof Hohenheida, Am Anger 42

04.12.2024 Seniorenweihnachtsfeier?????

Ort: Gasthof Hohenheida, Am Anger 42

(Änderungen sind möglich)

Ortschaftsratswahl 2024

Auszüge aus dem Kommunalwahlgesetz

§ 6

(1) 1Wahlvorschläge können von Parteien und von Wählervereinigungen eingereicht werden. 2Jede Partei und jede Wählervereinigung kann für jeden Wahlkreis nur einen Wahlvorschlag einreichen.

(2) Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach der Bekanntmachung der Wahl und müssen spätestens am 66. Tag vor der Wahl bis 18.00 Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses eingereicht werden.

§ 6a

(1) 1Jeder Wahlvorschlag darf in Gemeinden mit einem Wahlkreis höchstens eineinhalbmal so viel Bewerber enthalten, wie Gemeinderäte (Seehausen 5) zu wählen sind.

§ 6b

(1) 1Jeder Wahlvorschlag muss in Gemeinden, die nur einen Wahlkreis bilden, bei

bis zu 5 000 Einwohnern von 40, zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlags Wahlberechtigten des Wahlkreises, die keine Bewerber des Wahlvorschlags sind, unterstützt werden (Unterstützungsunterschriften). 2Die Wahlberechtigten haben ihre Unterstützungsunterschrift bei der Gemeindeverwaltung zu leisten. 3Für die Leistung der Unterstützungsunterschrift ist die elektronische Form ausgeschlossen. 4Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, die Gemeindeverwaltung aufzusuchen, können die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Gemeindeverwaltung ersetzen.

§ 6c

(1) 1Als Bewerber einer Partei oder einer mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung kann in einem Wahlvorschlag nur benannt werden, wer in einer Mitgliederversammlung oder in einer Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist. 2Mitgliederversammlung ist eine Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder im Wahlgebiet. 3Vertreterversammlung ist eine Versammlung der von einer derartigen Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte gewählten Vertreter. 4Reicht die Zahl der wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder mitgliedschaftlichen Wählervereinigung in der Gemeinde nicht zur Durchführung einer Mitgliederversammlung aus, tritt an deren Stelle eine Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreter im Landkreis.

(2) Als Bewerber in Wahlvorschlägen nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählervereinigungen kann nur benannt werden, wer in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Angehörigen der Wählervereinigung von der Mehrheit der anwesenden Angehörigen hierzu gewählt worden ist.