Titel Logo
Wilthener Stadtanzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Wilthen
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Grundsteuer 2024

Durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Sofern kein Änderungsbescheid zur Grundsteuer bekannt gegeben wurde, gelten die Bescheide von 2023 auch im Haushaltsjahr 2024 weiter. Auf die Verpflichtung zur Abgabe einer Grundsteueranmeldung im Falle einer Änderung hinsichtlich der Wohn- und Nutzfläche oder der Beschaffenheit des Gebäudes wird ausdrücklich hingewiesen. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Grundsteuerbescheid zugegangen wäre. Wurden zu dieser Bekanntmachung bereits Grundsteuerbescheide für das Jahr 2024 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten. Für diese Grundstücke gilt die Festsetzung der öffentlichen Bekanntmachung nicht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich, elektronisch per E-Mail an briefkasten@wilthen.de oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Stadtverwaltung Wilthen, Bahnhofstraße 5, 02681 Wilthen erhoben werden. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Landratsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen, gewahrt.

Michael Herfort
Bürgermeister