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Wilthener Stadtanzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Wilthen
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Hundesteuer 2024

Die Steuerbescheide aus dem Jahr 2023 gelten auch für das Jahr 2024. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für den Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich, elektronisch per

E-Mail an briefkasten@wilthen.de oder zur Niederschrift

Widerspruch bei der Stadtverwaltung Wilthen, Bahnhofstraße 5, 02681 Wilthen erhoben werden. Die Frist

wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Landratsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625

Bautzen, gewahrt.

Michael Herfort
Bürgermeister