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Wilthener Stadtanzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Wilthen
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Wilthen und Neukirch kooperieren - Vertretung der Standesämter in Zukunft gesichert

Um sich in Notfällen und längerer Abwesenheit gegenseitig vertreten zu können, haben die Standesämter der Gemeinde Neukirch/Lausitz und der Stadt Wilthen eine Zweckvereinbarung geschlossen. Diese wurde am 10.12.2024 feierlich im Beisein aller fünf Standesbeamtinnen von den Bürgermeistern Herrn Herfort, Stadt Wilthen, und Herrn Zeiler, Neukirch/Lausitz, unterschrieben. Somit hat Wilthen neben den drei eigenen Standesbeamtinnen Frau Ruch, Frau Pohle und Frau Zeiler nun zwei weitere Standesbeamtinnen der Gemeinde Neukirch als Ersatz, die für Wilthen beurkunden dürfen und andersherum. Erste Ansprechpartner im Standesamt Neukirch/Lausitz bleiben Frau Rähder und Frau Heine. Bei Abwesenheit beider dürfen die Standesbeamtinnen aus Wilthen auch für Neukirch/Lausitz beurkunden. Umgekehrt bleiben Frau Ruch, Frau Pohle und Frau Zeiler erste Ansprechpartnerinnen im Standesamt Wilthen und die Neukircher Standesbeamtinnen kommen nur in Wilthen zum Einsatz, wenn im Standesamt Wilthen keine Standesbeamtin vor Ort ist.

Diese Regelung der interkommunalen Vertretung im Standesamt war bisher in der Sächsischen Personenstandsverordnung nicht verankert und führte in der Vergangenheit oft zu personellen Problemen. Neukirch/Lausitz und Wilthen haben bereits eine Zweckvereinbarung geschlossen, allerdings war diese über eine Ausnahmegenehmigung zustande gekommen und läuft am 31.12.2024 aus. Im September 2024 fand die Möglichkeit, Zweckvereinbarungen zwischen den Standesämtern zu schließen, erstmalig Eingang in die Sächsische Personenstandsverordnung. Daraufhin haben Neukirch/Lausitz und Wilthen zusammen eine neue Zweckvereinbarung ausgearbeitet. Für das Jahr 2025 haben wir das Ziel, ab 2026 eine unbefristete Zweckvereinbarung für die Aufgabenwahrnehmung im Standesamt zu schließen, sodass wir dauerhaft gegenseitig gut abgesichert sind.

Wir bedanken uns hiermit noch einmal recht herzlich bei den Standesbeamtinnen, die sich gegenseitig bereits sehr gut vertreten haben und dies auch in Zukunft so weiterführen. Außerdem gilt ein herzlicher Dank Herrn Tom Hornig von der Landesdirektion und Frau Judith Rogowski von der Fachaufsicht des Landratsamtes Bautzen, welche sich beide für das Zustandekommen der Zweckvereinbarung eingesetzt haben.

Michael Herfort
Jens Zeiler
Bürgermeister Stadt Wilthen
Bürgermeister Gemeinde Neukirch/Lausitz