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Wilthener Stadtanzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Wilthen
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bundestagswahl am 23. Februar 2025 - Briefwahl mit kurzer Frist

Für die Briefwahl werden bei der Bundestagwahl im Februar – anders als gewohnt – nur 12 Tage zur Verfügung stehen, da erst ab 10.02.2025 die Stimmzettel ausgegeben werden können.

Die Parteien müssen ihre Landeslisten mit den Kandidatinnen und Kandidaten und ihre Kandidaten für die Wahlkreise aufstellen. Dazu haben sie Zeit bis zum 20.01.2025.

Am 24. Januar 2025 entscheiden die Kreis- und Landeswahlausschüsse über die Zulassung der Listen, und bis zum 30. Januar 2025 wird über mögliche Beschwerden gegen die Entscheidungen der Ausschüsse entschieden. Erst dann können die Stimmzettel in den Druck gehen.

Somit ist den Briefwählern zu empfehlen, ab dem 10.02.2025 direkt im Rathaus zu wählen und den Postweg zu vermeiden. Auf jeden Fall ist es ratsam, die Briefwahl vor dem 10.02.2025 zu beantragen, wenn man die Unterlagen per Post zugestellt bekommen möchte und diese dann umgehend zu bearbeiten und zurück zu senden. Bestenfalls direkt in den Rathausbriefkasten einzuwerfen.

Wahlleitung