Die Steuerbescheide von 2025 gelten weiterhin für 2026. Mit der öffentlichen Bekanntmachung haben sie dieselbe rechtliche Wirkung, als hätten Sie an diesem Tag einen schriftlichen Steuerbescheid erhalten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Stadtverwaltung Wilthen, Bahnhofstraße 5 in 02681 Wilthen erhoben werden. Informationen zur elektronischen Kommunikation finden Sie unter www.wilthen.de/impressum.html