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Wilthener Stadtanzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Wilthen
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung zur Hundesteuer 2026

Die Steuerbescheide von 2025 gelten weiterhin für 2026. Mit der öffentlichen Bekanntmachung haben sie dieselbe rechtliche Wirkung, als hätten Sie an diesem Tag einen schriftlichen Steuerbescheid erhalten.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Stadtverwaltung Wilthen, Bahnhofstraße 5 in 02681 Wilthen erhoben werden. Informationen zur elektronischen Kommunikation finden Sie unter www.wilthen.de/impressum.html

Michael Herfort
Bürgermeister