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Wilthener Stadtanzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Wilthen
Ausgabe 10/2023
Vereine und Verbände
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Einsatzgeschehen der Ortsfeuerwehr Wilthen vom 25.07.2023 bis 28.09.2023

Wohnhausbrand Sohland (Quelle: FW Sohland)

Einsatzübung Schlungwitz (Quelle: GV Doberschau-Gaußig)

Freiwillige Feuerwehr Wilthen

Die Ortsfeuerwehr Wilthen wurde seit dem letzten Artikel zu weiteren 16 Einsätzen alarmiert. Diese stellen sich wie folgt dar:

  • 26.09.2023 (18:03 Uhr) Einsatzübung in Doberschau-Gaußig
  • 25.09.2023 (18:11 Uhr) Türöffnung für Rettungsdienst auf Hermann-Matern-Straße in Wilthen
  • 22.09.2023 (16:34 Uhr) ABC-2 Einsatz mit Dekon in Ottendorf Okrilla, Einsatzabbruch auf Anfahrt
  • 20.09.2023 (09:14 Uhr) ABC-1 Einsatz durch unbekannte Flüssigkeit an Butterwasser in Wilthen
  • 18.09.2023 (09:08 Uhr) ABC-2 Einsatz mit Dekon-P durch beschädigte Gasleitung in Medingen
  • 11.09.2023 (22:23 Uhr) Tierrettung auf Mittelstraße in Wilthen
  • 09.09.2023 (11:42 Uhr) Brennender Gasherd auf Hermann-Matern-Straße in Wilthen
  • 29.08.2023 (19:54 Uhr) Explosion mit Brandfolge einer Werkstatt in Sohland
  • 29.08.2023 (16:34 Uhr) Unwetterschaden durch Baum über Gehweg in Weigsdorf
  • 27.08.2023 (09:24 Uhr) Wohnungsöffnung für Rettungsdienst auf Vorwerkstrasse in Wilthen
  • 25.08.2023 (04:48 Uhr) Dachstuhlbrand in Bautzen, Einsatzabbruch durch Fahrzeugdefekt am Einsatzort
  • 22.08.2023 (23:39 Uhr) Technische Hilfeleistung durch Wasserschaden auf Hermann Matern Straße in Wilthen
  • 22.08.2023 (14:06 Uhr) Feldbrand in Neukirch
  • 20.08.2023 (01:49 Uhr) Heckenbrand auf Schulgasse in Wilthen
  • 13.08.2023 (13:51 Uhr) Auslösung Brandmeldeanlage auf Friesestraße in Kirschau
  • 06.08.2023 (03:25 Uhr) Wohnhausbrand in Sohland
  • 01.08.2023 (10:52 Uhr) Brandeinsatz in Wehrsdorf, Einsatzabbruch für OFW Wilthen auf Anfahrt

Einsatzgeschehen der Ortsfeuerwehr Tautewalde vom 25.07.2023 bis 28.09.2023

Im selben Zeitraum wie die Ortsfeuerwehr Wilthen wurden die Tautewälder Kameradinnen und Kameraden zu einem Einsatz alarmiert.

  • 27.09.2023 (08:14 Uhr) Brennendes Müllfahrzeug in Neukirch-Lausitz

Hinweis zur Rauchmelderpflicht in Sachsen

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass zum Jahresende 2023 die Frist zum Einbau von Rauchmeldern in Bestandsgebäuden ausläuft. Die Pflicht zum Einbau der Rauchmelder in Schlafräumen und in den Fluren, die zu diesen Räumen führen, ergibt sich aus der sächsischen Bauordnung vom 07.06.2022 unter §47 Absatz 4.

Auszug aus §47 Abs.4 (Quelle: REVOSax)

Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen, sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten, soweit nicht für solche Räume eine automatische Rauchdetektion und angemessene Alarmierung sichergestellt sind. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Eigentümer bereits bestehender Nutzungseinheiten mit Räumen nach Satz 1 sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2023 entsprechend auszustatten.

Sven Kunath
Stadtwehrleiter