Wohnhausbrand Sohland (Quelle: FW Sohland)
Einsatzübung Schlungwitz (Quelle: GV Doberschau-Gaußig)
Die Ortsfeuerwehr Wilthen wurde seit dem letzten Artikel zu weiteren 16 Einsätzen alarmiert. Diese stellen sich wie folgt dar:
Im selben Zeitraum wie die Ortsfeuerwehr Wilthen wurden die Tautewälder Kameradinnen und Kameraden zu einem Einsatz alarmiert.
Hinweis zur Rauchmelderpflicht in Sachsen
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass zum Jahresende 2023 die Frist zum Einbau von Rauchmeldern in Bestandsgebäuden ausläuft. Die Pflicht zum Einbau der Rauchmelder in Schlafräumen und in den Fluren, die zu diesen Räumen führen, ergibt sich aus der sächsischen Bauordnung vom 07.06.2022 unter §47 Absatz 4.
Auszug aus §47 Abs.4 (Quelle: REVOSax)
Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen, sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten, soweit nicht für solche Räume eine automatische Rauchdetektion und angemessene Alarmierung sichergestellt sind. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Eigentümer bereits bestehender Nutzungseinheiten mit Räumen nach Satz 1 sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2023 entsprechend auszustatten.