Mit der Reform der Wehrpflicht wurden neue Regelungen, unter anderem im Soldatengesetz, geschaffen.
Nach § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes werden die Meldebehörden verpflichtet dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März
Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im nächsten Jahr volljährig werden.
Diese Datenübermittlung dient ausschließlich dem Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften. Die Daten sind zu löschen, wenn die Betroffenen dies verlangen, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres nach der erstmaligen Speicherung der Daten bei dem Bundesamt für das Personalmanagement bei der Bundeswehr.
Sollten Sie hiervon betroffen sein, haben Sie das Recht, gemäß § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes, der Weitergabe Ihrer Daten zu widersprechen.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wilthen, Einwohnermeldebehörde, Bahnhofstraße 5, 02681 Wilthen, einzulegen.