Ab Oktober gelten für den Zahlungsverkehr neue Regelungen. Die Banken prüfen detailliert die Empfängerdaten. Stimmen diese nicht genau oder gar nicht überein, werden Überweisungen nicht ausgeführt. Diese zusätzliche Kontrolle dient dem Überweisenden als Schutz vor Betrug. Das heißt aber auch, dass der Überweisende genaue Angaben machen muss.
Was bedeutet das im Einzelnen?
Überweisen Sie z.B. eine Rechnung oder Ihre Steuern an die Stadt Wilthen, dann sollte als Empfänger "Stadtverwaltung Wilthen" angegeben werden, damit ihre Zahlung eindeutig zugeordnet werden kann.
Auch bei SEPA-Lastschriften ist dies relevant. Bei abweichenden Zahlungspflichtigen muss dieser angegeben werden – also stets der Kontoinhaber, nicht der Steuerpflichtige.
Wir bitten Sie, dies bei Ihren zukünftigen Zahlungen zu beachten.