Titel Logo
Wilthener Stadtanzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Wilthen
Ausgabe 11/2023
Aus der Arbeit der Stadträte
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Beschlüsse aus der öffentlichen Stadtratssitzung am 18.10.2023

TOP 3: Beratung und Beschlussfassung zur Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der WWG für das Geschäftsjahr 2022 (SV 2023/101)

Beschluss: Der Stadtrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Beschluss zur Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der Wilthener Wohnungsbaugesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2022 zu fassen.

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung zur Billigung und Auslegung des Bebauungsplans "Urbanes Gebiet zwischen Badeweg und Martin-Luther-Straße" (SV 2023/108)

Beschluss:

Der Stadtrat billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Urbanes Gebiet zwischen Badeweg und Martin-Luther-Straße " in der Fassung vom 19.09.2023 einschließlich Begründung.

Der Stadtrat beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes "Urbanes Gebiet zwischen Badeweg und Martin-Luther-Straße " einschließlich aller Planteile.

Der Bürgermeister wird beauftragt, Ort und Zeit öffentlich und im Internet bekannt zu geben, wo der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB veröffentlicht wird. Die Träger Öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind gem. § 4 (2) BauGB zu beteiligen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Auslegungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

TOP 5: Beratung und Beschlussfassung zur Billigung und Auslegung der 4. Änderung des

Flächennutzungsplans der Stadt Wilthen (SV 2023/109)

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wilthen billigt den Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 22.08.2023 (vgl. Anlage 1).

Der Stadtrat beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich aller Planteile.

Der Bürgermeister wird beauftragt, Ort und Zeit öffentlich und im Internet bekannt zu geben, wo der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich Begründung und Umweltbericht zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB veröffentlicht wird. Die Träger Öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind gem. § 4 (2) BauGB zu beteiligen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Auslegungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

TOP 6: Beratung und Beschlussfassung zur Zuschlagserteilung Los Rutsche — Sanierung des Schwimmbeckens im Stadtbad Wilthen (SV 2023/113)

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, für die Sanierung des Schwimmbeckens im Stadtbad Wilthen der Firma Lausitzer Edelstahltechnik GmbH aus Doberlug-Kirchhain den Zuschlag für das Los Rutsche mit einer Angebotssumme von 33.054,63 EUR brutto zu erteilen.