Titel Logo
Wilthener Stadtanzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Wilthen
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haus Bergland wegen Brandschutzmängeln derzeit für Veranstaltungen gesperrt

Der Wilthener Carneval Club e.V. (WCC) - als Eigentümer des Haus Bergland - beantragte Mitte des Jahres bei der Bauaufsicht des Landkreises die Genehmigung von Veranstaltungen im Zeitraum 01.07.2023 bis 01.07.2024. Dies ist notwendig, da die vor 2008 begonnenen Umbauarbeiten mit einer zwischenzeitlich 2019 erneut erteilten Baugenehmigung immer noch nicht abgeschlossen sind.

Obwohl durch die Stadt über direkte Zuschüsse und Kofinanzierungen seit 2008 mehrere hunderttausend Euro in das Objekt geflossen sind, hat der Verein seit 2021 nicht weiter im notwendigen Maße in den Brandschutz investiert. Stadtverwaltung und Stadträte warnten bereits ab Herbst 2021 nachdrücklich vor den durch den Verein allein kaum umsetzbaren Brandschutzauflagen. Leider fand das beim Verein kein Gehör.

Die Bauaufsicht des Landkreises beauftragte wegen des Antrages des WCC einen Brandschutz-Prüfingenieur mit der Kontrolle der umgesetzten Maßnahmen im Haus Bergland vor Erteilung einer Veranstaltungsgenehmigung.

Der Brandschutz-Prüfingenieur führte am 18.07.2023 eine stichprobenartige Objektbegehung durch.

Der Prüfbericht vom 15.08.2023 beschreibt erhebliche Mängel beim Brandschutz und das Landratsamt sah sich gezwungen, dem Verein am 28.08.2023 folgendes mitzuteilen:

„Ihr Antrag auf Durchführung von Veranstaltungen im „Haus Bergland“ für den Zeitraum 01.07.2023 – 01.07.2024 kann nicht positiv beschieden werden, solange die Forderungen des Prüfingenieurs nicht umfassend abgearbeitet sind und seinerseits keine Bedenken gegen die Nutzung des Objekts mehr bestehen. Aufgrund der jahrelangen Umsetzungszeit ohne endgültige Fertigstellung kann seitens der unteren Bauaufsichtsbehörde nun kein weiterer Veranstaltungsbetrieb im „Haus Bergland“ mehr geduldet werden bis die brandschutztechnische Ertüchtigung des Objekts abgeschlossen und die endgültige Abnahme durch den Prüfingenieur erfolgt ist. Wir fordern Sie auf, sich unverzüglich mit Ihrem Bauleiter in Verbindung zu setzen und der Unteren Bauaufsichtsbehörde bis spätestens 20.09.2023 eine konkrete Zeitschiene für die Abarbeitung der Brandschutzmängel zu benennen. Hinsichtlich der abweichenden Bauausführung im Obergeschoss und Dachgeschoss sind entsprechende Tektur-Unterlagen unter Einbeziehung des Entwurfsverfassers einzureichen. Darin sind die Änderungen gegenüber dem genehmigten Zustand zu benennen, neue Pläne zu erstellen und ggf. der Brandschutznachweis zu ergänzen.“ (Auszug aus dem Schreiben der Bauaufsicht an den WCC vom 28.08.2023).

Der Vereinsvorstand war nun dem Trugschluss aufgesessen, die Versagung der Veranstaltungen beträfe nur solche mit 200 und mehr Gästen. Dem ist nicht so. Jegliche Art von Veranstaltung - unabhängig von der Besucherzahl - ist untersagt, solange die benannten Mängel nicht behoben sind.

Die Stadt hat aufgrund dessen einmal mehr die helfende Hand ausgestreckt, um mit der Überführung des Eigentums an die Stadt sowohl das Haus als auch den Verein zu retten. Leider reagierte der Vereinsvorstand mit der Auflistung von unerfüllbaren Forderungen an die Stadt. Eine Lösung ist derzeit nicht in Sicht. Der von der Stadt angeregte Weg über die Begleitung durch Rechtsanwälte wurde durch den Vereinsvorstand abgelehnt. Es ist zu vermuten, dass der Verein an keiner einvernehmlichen Lösung interessiert ist. Zahlreiche Aktivitäten des WCC-Vorstandes deuten eher darauf hin, dass ein Eigentumsübergang an die Stadt und die öffentliche Nutzung so schwer wie möglich gemacht werden sollen.

Vergessen hat der WCC-Vorstand offenbar, dass die Stadt über eine Grundschuld und eine Grunddienstbarkeit bereits im Grundbuch des Haus Bergland eingetragen ist. Darin verpflichtet sich der Verein, die öffentliche Nutzung des Hauses jederzeit sicherzustellen.

Der Verein allein scheint finanziell nicht in der Lage, die Kosten, welche aus den umzusetzenden Brandschutzauflagen resultieren, zu tragen.

Vor diesem Hintergrund kann man nur erneut an die Vernunft des WCC-Vorstands und der im Verein Handelnden appellieren, schnellstmöglich eine umsetzbare Lösung mit der Stadt zu suchen, die den Bestand des Haus Bergland und des Vereins gleichermaßen im Auge hat.