Der Stadtrat der Stadt Wilthen hat in seiner Sitzung am 18.10.2023 den Entwurf des Bebauungsplans „Urbanes Gebiet zwischen Badeweg und Martin-Luther-Straße“ in der Fassung vom 19.09.2023 bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B), Begründung (Teil C-1) und Umweltbericht (Teil C-2) gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Geltungsbereich 1 des Bebauungsplans „Urbanes Gebiet zwischen Badeweg und Martin-Luther-Straße“ hat eine Größe von ca. 12,0 ha und umfasst die Flurstücke 950/2, 951/2, 977/7, 977/8, 977/9, 977/10, 977/11, 977b, 977c, 977d, 978/12, 979/5, 979/7, 979/10, 982/1, 951/3 sowie Teile der Flurstücke. 947/10 und 947/8 Gemarkung Wilthen.
Für die naturschutzfachliche Kompensation wird zudem ein Teil des Flurstückes 1212/1 der Gemarkung Wilthen in den Bebauungsplan einbezogen und als Geltungsbereich 2 bezeichnet.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Urbanes Gebiet zwischen Badeweg und Martin-Luther-Straße“ in der Fassung vom 19.09.2023 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Stadt Wilthen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar
vom 20.11.2023 bis einschließlich 21.12.2023
auf der Internetseite der Stadt Wilthen unter https://www.wilthen.de/aktuelles/auslegungen.html und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite.
Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Urbanes Gebiet zwischen Badeweg und Martin-Luther-Straße“ in der Stadtverwaltung Wilthen, Bahnhofstraße 5, im Flurbereich Erdgeschoss, (gegenüber Zimmer 0.08) in 02681 Wilthen. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Dienstzeiten möglich. Außerhalb der Öffnungszeiten ist bitte die Hausklingel zu nutzen; bzw. Anmeldung per E-Mail: briefkasten@wilthen.de oder unter 03592/385411.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahme zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „Urbanes Gebiet zwischen Badeweg und Martin-Luther-Straße“ bei der Stadt Wilthen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an briefkasten@wilthen.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Wilthen, Bahnhofstraße 5, 02681 Wilthen vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
| - | Umweltbericht zum Bebauungsplan „Urbanes Gebiet zwischen Badeweg und Martin-Luther-Straße“ |
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| mit Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschafts- und Ortsbild sowie kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter. |
| - | Geotechnischer Bericht inkl. 1. und 2. Ergänzung |
| - | Artenschutzgutachten Reptilien zum B-Plan-Gebiet „Urbanes Gebiet zwischen Badeweg und Martin-Luther-Straße“ Wilthen |
| - | Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan „Urbanes Gebiet zwischen Badeweg und Martin-Luther-Straße“ Wilthen |
| Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zu folgenden Themen aus: | |
| • | Anforderungen an den Artenschutz |
| • | Anforderungen und Empfehlungen zu Ausgleichsmaßnahmen |
| • | Hinweise zur geordneten Verbringung von Niederschlagswasser |
| • | Hinweise zum bodenschutzwirksamen Ausgleich, vorrangig in Form von Entsiegelungsmaßnahmen |
| • | Anforderungen an den Immissionsschutz, |
| • | Hinweise zum Radonschutz, Hydrogeologie, Untergrundbeschaffenheit |
| • | Hinweis auf archäologische Relevanz des Vorhabenareals |
| • | Forderungen zum Erhalt der Freifläche und der Gehölzbestände. |
Wilthen, 03.11.2023