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Wilthener Stadtanzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Wilthen
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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4. Änderung Flächennutzungsplan Stadt Wilthen



4. Änderung Flächennutzungsplan Stadt Wilthen

Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Wilthen hat in seiner Sitzung am 18.10.2023 den Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wilthen in der Fassung vom 22.08.2023, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst

die Flächen, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Urbanes Gebiet zwischen Badeweg und Martin-Luther-Straße“ liegen (Flurstücke 950/2, 951/2, 977/7, 977/8, 977/9, 977/10, 977/11, 977b, 977c, 977d, 978/12, 979/5, 979/7, 979/10, 982/1, 951/3 sowie Teile der Flurstücke. 947/10 und 947/8 Gemarkung Wilthen sowie Teil des Flurstückes 1212/1 Gemarkung Wilthen)

die Wohnbauflächen W3, W5 und W6 der wirksamen Planfassung.

Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wilthen in der Fassung vom 22.08.2023 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Stadt Wilthen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar

vom 20.11.2023 bis einschließlich 21.12.2023

auf der Internetseite der Stadt Wilthen unter https://www.wilthen.de/aktuelles/auslegungen.html und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite.

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wilthen in der Stadtverwaltung Wilthen, Bahnhofstraße 5, im Flurbereich Erdgeschoss, (gegenüber Zimmer 0.08) in 02681 Wilthen. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Dienstzeiten möglich. Außerhalb der Öffnungszeiten ist bitte die Hausklingel zu nutzen; bzw. Anmeldung per E-Mail: briefkasten@wilthen.de oder unter 03592/385411.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahme zur Entwurfsfassung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wilthen bei der Stadt Wilthen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an briefkasten@wilthen.deoder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Wilthen, Bahnhofstraße 5, 02681 Wilthen vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

-

Umweltbericht zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans

mit Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschafts- und Ortsbild sowie kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter.

Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zu folgenden Themen aus:

Hinweise zur geordneten Verbringung von Niederschlagswasser

Hinweise zum bodenschutzwirksamen Ausgleich, vorrangig in Form von Entsiegelungsmaßnahmen

Anforderungen an den Immissionsschutz,

Hinweis auf archäologische Relevanz des Vorhabenareals.

Wilthen, 03.11.2023

Michael Herfort
Bürgermeister