Was liefert der Kommunale Wärmeplan, was nicht?
Ziel der Wärmeplanung ist es, auf regionaler Ebene gesellschaftlich und wirtschaftlich tragbare Wege hin zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu entwickeln und umzusetzen. Am Ende der Planung werden Sie als Bürger deutlich mehr Klarheit über die Zukunft Ihrer Wärmeversorgung in Wilthen haben. Im Ergebnis zeigt die Wärmeplanung konkrete Gebiete, die zentral über ein Wärmenetz, über ein Wasserstoffnetz oder dezentral über Anlagen in oder an Gebäuden (z. B. eine Wärmepumpe oder einen Biomassekessel) versorgt werden können. So können Sie als Gebäudeeigentümer transparent einsehen, welche Versorgung in ihrem Gebiet voraussichtlich vorgesehen ist und welche Optionen für Sie zukünftig zur Verfügung stehen sollen. Eigentümer können somit besser planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt für sie sinnvoll sind.
Der Wärmeplan liefert jedoch keine konkreten Aussagen für einzelne Gebäude. Liegt Ihr Haus beispielsweise in einem Gebiet mit dezentraler Wärmeversorgung, muss individuell geprüft werden, welche Technologieoptionen, zum Beispiel eine Pelletheizung oder Wärmepumpe, für Sie am besten in Frage kommen. Dabei können Sie Energieberater individuell unterstützen, nachdem die Kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist.
Was wird gemacht und bis wann?
Am 07.11.2023 fand der offizielle Auftakttermin zum Start der Kommunalen Wärmeplanung mit der Kommune Wilthen und der SachsenEnergie AG statt.
SachsenEnergie erarbeitet nun zusammen mit der Stadtverwaltung den Wärmeplan für Wilthen in einem gemeinsamen Pilotprojekt und hat sich dafür fachliche Unterstützung der Firma seecon Ingenieure GmbH gesichert.
Ziel ist es, bis Mitte des Jahres 2024 die Kommunale Wärmeplanung für Wilthen zu erstellen.
Wie hängt das alles mit dem Gebäudeenergiegesetz zusammen? Was darf ich dann noch, wenn der Wärmeplan erstmal steht?
Der Wärmeplan hat keine rechtliche Wirkung. Es ergeben sich keine unmittelbaren Pflichten für Sie vor Ort. Er soll Sie jedoch dabei unterstützen, bei einem Austausch Ihrer Heizungsanlage, wirtschaftliche und nachhaltig sinnvolle Investitionsentscheidungen zu treffen.
Alle bereits heute installierten und fossil betriebenen Anlagen haben Bestandsschutz bis 31.12.2044. Bis dahin ändert sich nichts und Reparaturen sind uneingeschränkt möglich.
Für fossile Brennwertkessel, die nach Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung installiert werden, gilt eine 5-jährige Übergangsfrist. Danach ergibt sich eine schrittweise Verpflichtung zum anteiligen Einsatz von Biomasse.
Sogenannte 65-%-Erfüllungsoptionen können mindestens bis 31.12.2044 genutzt werden, dazu zählen
| • | Anschlüsse an Wärmenetze |
| • | Elektrische Wärmepumpen |
| • | Brennwertkessel mit flüssiger oder gasförmiger Biomasse sowie Wasserstoff |
| • | Wärmepumpen-Hybridsysteme mit Gas-, Ölbrennwertkessel oder Biomassefeuerung |
| • | Stromdirektheizungen |
| • | Solarthermieanlagen |
| • | Feste Biomasseanlagen |
Wie kann ich mich informieren und einbringen?
Die kommunale Wärmeplanung sieht unter anderem die Einbeziehung der Wohnungswirtschaft und Industrie vor, aber auch der Bürger. Daher werden wir regelmäßig zum Stand der Wärmeplanung informieren und Zwischenergebnisse mit Ihnen teilen.
Im neuen Jahr 2024 wird es dann auch eine offizielle Bürgerveranstaltung geben, bei der Sie Ihre Sicht und Fragen zur konkreten Planung in Wilthen einbringen können!