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Wilthener Stadtanzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Wilthen
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufkleber „Keine Werbung!“ verhindert die Zustellung des Stadtanzeigers

Mit einem Sperrvermerk „Keine Werbung!“ oder ähnlichen Motiven schützen Bürger ihre Briefkästen vor Werbepost. Ab Januar 2025 werden diese Haushalte jedoch auch keinen Wilthener Stadtanzeiger mehr erhalten.

Die Verteilung erfolgt über die Deutsche Post AG und die Richtlinien für Zeitungen und Amts- und Mitteilungszeitungen, die werbefinanziert sind, werden regelmäßig überprüft. Dazu gehört auch der Wilthener Stadtanzeiger.

Da es sich bei der Auslieferung des Wilthener Stadtanzeigers um eine sog. „unadressierte Sendung (Postaktuell)“ handelt, werden bei der Zustellung die Briefkästen mit dem Sperrvermerk nicht mehr berücksichtigt – ebenso wie Firmen und Postfach-Nutzer. Die Bundesnetzagentur hat nun die Deutsche Post aufgefordert, grundsätzlich diesen Sperrvermerk zu beachten. Dies bedeutet, Sie erhalten zukünftig keinen Stadtanzeiger mehr über die Post.

Folgende Möglichkeiten gibt es:

Entfernung des Sperrvermerks „Keine Werbung“ am Briefkasten

Anbringen eines zusätzlichen Aufklebers „Stadtanzeiger? Ja, bitte!“

(Kostenlose Ausgabe auf Anforderung über die Stadtverwaltung Wilthen)

Wer den Sperrvermerk an seinem Briefkasten nicht entfernen oder keinen zusätzlichen Aufkleber anbringen möchte, kann sich ein Exemplar des Stadtanzeigers im Stadthaus (Touristinfo) oder im Rathaus (Sekretariat) abholen.

Der Wilthener Stadtanzeiger ist zudem jeden Monat online auf der Webseite der Stadt Wilthen (www.wilthen.de) zu finden.

Wer den Stadtanzeiger vermisst, obwohl sich kein Sperrvermerk am Briefkasten befindet, den bitten wir umgehend um Rückmeldung und Angabe des Namens und der Anschrift, damit wir die Post zur Nachlieferung beauftragen können: E-Mail: sekretariat@wilthen.de oder Telefon: 385411.