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Wilthener Stadtanzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Wilthen
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die Absicht der Einziehung eines Teiles einer öffentlichen Verkehrsfläche gemäß § 8 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG)

Gemäß § 8 Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) vom 21. Januar (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert am 26. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138), in Verbindung mit dem Stadtratsbeschluss, Vorlagen Nr. 2024/97 vom 18.09.2024, wurde die Absicht zur Einziehung eines Teiles des öffentlichen Feld- und Waldweges (ÖFW 25) der Stadt Wilthen als verfügungsberechtigter Straßenbaulastträger bekundet.

1. Straßenbeschreibung

Bezeichnung der Verkehrsfläche:

Beschreibung des Anfangspunktes:

Beschreibung des Endpunktes:

Gemeinde:

Einzuziehende Strecke:

2. Grund der Einziehung:

Infolge der Starkregenfälle erfolgte eine massive Schädigung des Weges durch Ausspülungen. In einer Inaugenscheinnahme mit dem Eigentümer wurde festgestellt, dass einer möglichen Abwendung des immer wieder abfließenden Oberflächenwassers nur mit erheblich finanziellem Aufwand die Schadensbeseitigung erfolgen und der Weg instandgesetzt werden kann.

Dabei müsste über die Grundstücke, welche nicht im Besitz der Stadt sind, Regenwasserführungen ober- oder unterirdisch verlegt werden.

In Absprache mit dem Eigentümer soll zur Sicherung des öffentlichen Wohles (§ 8, Abs. 2 SächsStrG) der Weg eingezogen werden.

3. Sonstiges

3.1. Mit der Einziehung verliert der vorgenannte Weg die Eigenschaft eines öffentlichen Weges und damit die Eigenschaft in Rahmen des Gemeingebrauchs von jedermann benutzt werden zu können.

3.2. Die Absicht der Einziehung wird nach § 8 Abs 4 SächsStrG, drei Monate, vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet, bekannt gemacht.

3.3. Die genauen Unterlagen des benannten Weges können, beginnend am Tag der Bekanntmachung, während der üblichen Sprechzeiten in der Zeit:

Dienstag:

9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr

Mittwoch:

9.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag:

9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

Bei der Stadtverwaltung Wilthen, Zimmer 0.10, Bahnhofstraße 5, 02681 Wilthen, eingesehen werden

3.4. Eventuelle Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können bei der Stadtverwaltung Wilthen, Bahnhofstraße 5, 02681 Wilthen, schriftlich eingelegt oder zu Protokoll gebracht werden.

Wilthen, 08.11.2024

Michael Herfort
Bürgermeister