Die Stadt Wilthen hat die Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan Einzelhandel Sauerstraße in Schirgiswalde gewonnen. Der B-Plan wurde vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht für unwirksam erklärt. Die Kosten des Verfahrens müssen die Stadt Schirgiswalde-Kirschau und EDEKA je zur Hälfte tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Zum Redaktionsschluss des aktuellen Stadtanzeigers Dezember lag die ausführliche Urteilsbegründung noch nicht vor. Daher wird es im Stadtanzeiger Januar 2026 dazu eine Sonderberichterstattung mit allen Details geben. Bürgermeister Michael Herfort kommentierte gegenüber der Presse in einem ersten Statement: „Das Urteil ist so ausgefallen, wie von uns erhofft und erwartet. Der Gewinner des Verfahrens ist das Recht. Alleingänge, die den Nachbarn schaden, wie von Schirgiswalde-Kirschau im Bunde mit EDEKA, sind gescheitert. Großflächiger Einzelhandel kann nur im Einvernehmen entwickelt werden.“ Michael Herfort betonte: „Das Agieren des Bürgermeisters Sven Gabriel und des Stadtrates von Schirgiswalde-Kirschau mit dem EDEKA Konzern hat dazu geführt, dass es seit Jahren keinen Einkaufsmarkt in Schirgiswalde gibt. Denn für einen kleinflächigen Markt gab es seit 2021 unsere Zustimmung. Aber man wollte mit der Brechstange und zum Schaden von Wilthen ein Großvorhaben inkl. der Abwerbung von ALDI durchsetzen, welches sich als rechtswidrig herausgestellt hat. Wenn für den Rechtsstreit jemand die Verantwortung trägt, dann diejenigen im Rathaus in Schirgiswalde, die ihn heraufbeschworen haben. Die Stadt Wilthen hat sich erfolgreich gegen den Rechtsbruch gewehrt und am Ende Recht bekommen.“