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Wilthener Stadtanzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Wilthen
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gebühren für die Benutzung der Stadtbibliothek Wilthen

Anlage zur Bibliothek-Satzung der Stadt Wilthen -

Gültigkeit ab 01.01.2026

Gebühren für die Benutzung der Stadtbibliothek Wilthen

1. Jahresgebühr für die Nutzung

Die Gebühr wird erstmalig bei der Neuanmeldung gezahlt und gilt dann jeweils für 12 Monate.

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Kinder & Jugendliche bis 17 Jahre

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Erwachsene

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Familienkarte

2. Ausstellen eines Ersatzbenutzerausweises

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Kinder, Jugendliche & Erwachsene

3. Versäumnisgebühr für das Überschreiten der Leihfrist

Pro Medieneinheit

(Buch, Zeitschrift, Hörfigur, Konsolenspiel, Gesellschaftsspiel, DVD, CD, tiptoi, LÜK etc.)

Nach 2 Wochen:

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Für jeden Öffnungstag der über das Rückgabedatum hinaus geht

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Die Maximalversäumnisgebühr pro Medium beträgt

4. Schadenersatz bei Verlust oder Beschädigung einer Medieneinheit entweder

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durch Beschaffung eines identischen Exemplars oder

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durch die Zahlung des Preises der Neuanschaffung

Die Leiterin der Bibliothek entscheidet über die angemessene Form des Ersatzes.

5. Kostenersatz, pauschal

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Bei kleineren Schäden am Artikel

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Bei Beschädigung oder Verlust einer Medienhülle/Verpackung

6. Mahnung

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Wenn die entliehenen Medien 1 Jahr überfällig sind