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Wilthener Stadtanzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Wilthen
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Wichtige Informationen zur Grundsteuer 2025

Grundsteuer 2025: keine Zahlung ohne neuen Bescheid!

Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid.

Aufgrund der ab 01. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuer den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.

Die Stadt Wilthen informiert Sie darüber, dass die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide möglicherweise zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre waren. Sie wurden in diesem Fall aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides jährlich zu bestimmten Fälligkeitsterminen Zahlungen für die fällige Grundsteuer zu leisten.

Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 01. Januar 2025 zunächst. Bitte sehen Sie von Zahlungen auf Grundlage der alten Bescheide ab!

Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte.

Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle nach dem 1. Januar 2025 ein neuer Grundsteuerbescheid versandt, damit geht dann auch die neue Zahlungsverpflichtung einher.

Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.