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Wilthener Stadtanzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Wilthen
Ausgabe 2/2023
Aus der Arbeit der Stadträte
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Veröffentlichung der Beschlüsse der öffentlichen Stadtratssitzung vom 25.01.2023

TOP 3: Beratung und Beschlussfassung der Änderungen bei der Ehrenamtsstiftung (2023/5)

Der Stadtrat beschließt, den § 7 der Stiftungsvereinbarung wie vorgelegt zu ändern.

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung zur Neubesetzung einer Position im Stiftungskuratorium (2023/2)

Der Stadtrat beschließt, die Stadträtin Monika Kaufer für die Jahre 2023 und 2024 als Mitglied im Stiftungskuratorium zu wählen.

TOP 6????: Aufstellungsbeschluss Photovoltaik-Projekt "Sonnenfarm WILMA" (2023/6)

Der Stadtrat Wilthen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes "Sonnenfarm Wilma" für die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 1892; 1893; 1894/a; 1902; 1904; 1905; 1906; 1907; 1908; 1901; 1903/a; 1903; 1887; 1883; 1858; 1868; 1875; 1861, Gemarkung Wilthen im Sinne von § 12 und § 30 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Der Geltungsbereich ist in Anlage 1 dargestellt.

Ziel und Zweck der Planung ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung "Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energie".

Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellung des Bebauungsplanes ortsüblich bekannt zu machen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplanauszuarbeiten und mit dem Vorhabenträger vor der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB abzuschließen.

TOP 6?????: Beratung und Beschlussfassung Kooperationsvereinbarung mit dem Standesamt Neukirch (2023/8)

Der Stadtrat beschließt die vorliegende Zweckvereinbarung über die zeitweilige Übertragung von Aufgaben gemäß Personenstandsgesetz (PStG) mit der Gemeinde Neukirch/Lausitz abzuschließen.

TOP 7: Beratung und Beschlussfassung zu den Feuerwehrsatzungen (2023/10)

Der Stadtrat beschließt die Neufassungen der Feuerwehrsatzung und der Feuerwehrentschädigungssatzung rückwirkend zum 01.01.2023.