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Wilthener Stadtanzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Wilthen
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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AUSLOBUNG STAATSPREIS LÄNDLICHES BAUEN 2023

Bewerbungen bis 16. März 2023 möglich!

Der Sächsische Staatspreis Ländliches Bauen 2023 wurde am 26. Januar 2023 durch Staatsminister Thomas Schmidt ausgelobt. Der Wettbewerb findet im Jahr 2023 zum 19. Mal statt. Er fördert das Bewusstsein für eine hohe Qualität des ländlichen Bauens, sensibilisiert für eine zeitgemäße Baukultur im Kontext des historischen Erbes und bringt das positive Image ländlicher Räume im Freistaat Sachsen zur Geltung.

Mit dem Staatspreis werden beispielhafte Projekte ausgezeichnet, die mit dem Strukturwandel ländlicher Regionen verbundene Bauaufgaben kreativ und in hoher architektonischer Qualität lösen. Im Fokus stehen vor allem Umbau- und Sanierungsvorhaben sowie neugestaltete Freianlagen, aber auch Neubauten im Einklang mit der Siedlungsstruktur.

Der Staatspreis würdigt die Leistungen von Bauherren, Architekten und Bauhandwerk, die einen Beitrag für Baukultur im ländlichen Raum und zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategien leisten und damit ihre Region positiv prägen.

Teilnahmeberechtigt sind

private Bauherrinnen und Bauherren einschließlich Unternehmen,

Vereine, Konfessionsgemeinschaften und nichtstaatliche Verbände,

Kommunen außer den Kreisfreien Städten und den Landkreisen,

Architektinnen und Architekten sowie Planerinnen und Planer privater oder öffentlicher Projekte, wobei Projekte des Freistaates Sachsen ausgeschlossen sind.

Zugelassen sind

Projekte, die sich im Freistaat Sachsen in einem Dorf oder einer ländlichen Kleinstadt bzw. deren Umgebung befinden.

Projekte, die fertiggestellt sind und genutzt werden. Die Fertigstellung darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Stichtag ist der 01.01.2018.

Ausgeschlossen sind

Projekte auf dem Territorium der Kreisfreien Städte.

Projekte, die bereits bei einem vorangegangenen Sächsischen Landeswettbewerb/Staatspreis „Ländliches Bauen“ eine Auszeichnung, einen Sonderpreis oder eine Anerkennung erhalten haben.

Projekte, die bereits zum Sächsischen Staatspreis für Baukultur oder dem Holzbaupreis eingereicht wurden.

Im Einzelfall entscheidet die Jury über die Teilnahme.

Alle weiteren Infos unter: https://www.smr.sachsen.de/