TOP 3: Beratung und Beschlussfassung Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sonnenfarm Wilma Irgersdorf" (SV 2024/4)
Der Stadtrat Wilthen billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sonnenfarm Wilma Irgersdorf" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung jeweils in der Fassung vom 10.01.2024 und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Belegungsplan) in der Fassung vom 18.10.2023 sowie der Anlage zur Begründung (Alternativprüfung) vom 25.07.2023. Der Stadtrat Wilthen beschließt die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sonnenfarm Wilma Irgersdorf" nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer von einem Monat. Parallel dazu wird durch das beauftragte Planungsbüro die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Billigungs- und Auslegungsbeschluss sowie Ort und Zeit der öffentlichen Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.
TOP 4: Beratung und Beschlussfassung zum Verkauf des alten Tanklöschfahrzeuges an die Gemeinde Obergurig (SV 2024/5)
Der Stadtrat beschließt die Veräußerung des Tanklöschfahrzeuges TLF (Baujahr 1992) der Ortsfeuerwehr Wilthen an die Gemeindeverwaltung Obergurig zum Preis von 30.000 EUR.
TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf einer Teilfläche aus Flurstück 846/32 der Gemarkung Wilthen (Garagenhof – SV 2024/7)
Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 2.000 qm vom Flurstück 846/32 der Gemarkung Wilthen zu einem Preis von 35,53 EUR/qm an die Gemeinnützige Baugenossenschaft Bautzen-Land eG. Die Kosten der Vermessung trägt der Käufer. Die auf dem Kaufgegenstand bestehenden Pachtverträge mit den Garageneigentümern werden vom Käufer übernommen.