1. Zu wählen sind
| Bezeichnung | Wahlgebiet | Anzahl | Höchstzahl Bewerber je Wahlvorschlag | Mindestzahl Unterstützungs-unterschrifen |
| Stadtratswahl | Stadtgebiet Wilthen | 18 | 27 | 40 |
Die Wahl ist mit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland organisatorisch verbunden (§ 57 KomWG). Gleichzeitig findet auch die Kreistagswahl für den Landkreis Bautzen statt.
2. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Stadtratswahl frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und spätestens am 4. April 2024 bis 18:00 Uhr beim Vorsitzenden des Stadtwahlausschusses, Bahnhofstraße 5, 02681 Wilthen, Zimmer 3.02 einzureichen.
Wahlvorschläge können von Parteien und Wählervereinigungen eingereicht werden. § 6 Abs. 1 Satz 2 KomWG ist zu beachten.
3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften KomWG und SächsKomWO aufzustellen. Insbesondere müssen diese den Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge in § 6a Kommunalwahlgesetz (KomWG) und § 16 Kommunalwahlordnung (SächsKomWO) entsprechen; die im § 16 Abs. 3 SächsKomWO genannten Unterlagen sind den Wahlvorschlägen beizufügen.
Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über Bewerberaufstellungen und Zustimmungserklärungen sind in der Stadtverwaltung Wilthen, Bahnhofstraße 5, 02681 Wilthen, Zimmer 3.02 während der üblichen Öffnungszeiten sowie online unter www.wilthen.de erhältlich.
4. Unterstützungsunterschriften (§ 6b SächsKomWG, § 17 SächsKomWO)
Jeder Wahlvorschlag muss von entsprechend der unter 1. angegebenen Mindestzahl zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlages Wahlberechtigten, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften).
Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung des Wahlvorschlages bei der Stadtverwaltung Wilthen, Bahnhofstraße 5, 02681 Wilthen, Zimmer 0.04 - Einwohnermeldeamt während der üblichen Öffnungszeiten und nach Terminvereinbarung bis zum 4. April 2024 - 18:00 Uhr geleistet werden.
Die Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen auszuweisen. Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustandes wegen, die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Verwaltung ersetzen wollen, haben dies beim Vorsitzenden des Stadtwahlausschusses spätestens bis 28. März 2024 schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen. (§ 17 Abs. 3 SächsKomWO)
Der Wahlvorschlag einer Partei, die im Sächsischen Landtag auf Grund eigenen Wahlvorschlages vertreten ist, oder seit der letzten regelmäßigen Wahl im Stadtrat vertreten war, bedarf keiner Unterstützungsunterschriften. Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Stadtrat zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist.
5. Information zum Datenschutz bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen
Indem die Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung dem Versammlungsleiter die für die Erstellung des Wahlvorschlags (Anlage 16 zur Kommunalwahlordnung) notwendigen personenbezogenen Daten mitteilen, die Zustimmungserklärung (Anlage 17 zur Kommunalwahlordnung) und – soweit sie Bürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind – eine Versicherung an Eides statt gemäß § 6a Absatz 3 des KomWG abgeben, entstehen für die den Wahlvorschlag aufstellende Partei bzw. Wählervereinigung aktive datenschutzrechtliche Hinweispflichten nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung. Es wird empfohlen, dem Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung ein standardisiertes Merkblatt entsprechend dem Musterformular 1 unter https://www.datenschutz.sachsen.de/informationspflichten-4155.html?_cp=%7B%7D auszuhändigen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Zustimmungserklärung trotz einer eventuellen datenschutzrechtlichen Geltendmachung der Berichtigung und Löschung materiell-rechtlich weiter gültig bleibt (§ 6a Absatz 2 Satz 2 KomWG).
Wilthen, 16.02.2024