Titel Logo
Wilthener Stadtanzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Wilthen
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sonnenfarm Wilma Irgersdorf“

Der Stadtrat der Stadt Wilthen hat in seiner Sitzung am 24.01.2024 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sonnenfarm Wilma Irgersdorf“ gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich hat eine Größe von 45.600 m² und umfasst die Flurstücke 1892 (tlw.), 1893 (tlw.), 1894/a (tlw.), 1902, 1904, 1905, 1906, 1907, 1908 und 1950/3 (tlw.) der Gemarkung Wilthen.

Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Einklang mit der landwirtschaftlichen Nutzung sowie Natur und Umwelt zu schaffen.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Fassung vom 10.01.2024, dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 18.10.2023 sowie der Alternativenprüfung in der Fassung vom 25.07.2023, liegt in der Zeit vom

26.02.2024 bis 26.03.2024

in der Stadtverwaltung der Stadt Wilthen, Bahnhofstraße 5, Zimmer 0.09, 02681 Wilthen während der Öffnungszeiten (Di. 9-12 und 13-17 Uhr; Mi. 9-12 Uhr; Do. 9-12 Uhr und 14-18 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zusätzlich kann zur Einsichtnahme des Bebauungsplanes ein Termin in der Stadtverwaltung vereinbart werden (Telefon: 03592/38 54 11 oder E-Mail unter briefkasten@wilthen.de).

Parallel dazu kann der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans auf der Internetseite der Stadt Wilthen (www.wilthen.de) sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.bauleitplanung.sachsen.de) eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Stellungnahmen können auch elektronisch an briefkasten@wilthen.de übermittelt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Michael Herfort
Bürgermeister