Auch 2024 soll in Wilthen nach Möglichkeit am Brauchtum des „Hexenbrennens“ festgehalten werden. Um organisatorisch alles rechtzeitig vorzubereiten, bittet das Ordnungsamt, die vorgesehenen Brennstellen wieder bis spätestens zum 08.04.2024 im Amt formlos schriftlich zu beantragen.
Es werden wie immer folgende Angaben benötigt:
Wie in den letzten Jahren werden nur Hexenhaufen genehmigt, die potentiell entsprechend dem Brauchtum der Öffentlichkeit zugänglich sind.
Alle angemeldeten Traditionsfeuer werden am 29.04.2024 vom Ordnungsamt und der Feuerwehr abgenommen.
Die genehmigten Brennstellen werden in der April-Ausgabe des Wilthener Stadtanzeigers veröffentlicht.