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Wilthener Stadtanzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Wilthen
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Anmeldeaufforderung Hexenbrennen

Auch 2024 soll in Wilthen nach Möglichkeit am Brauchtum des „Hexenbrennens“ festgehalten werden. Um organisatorisch alles rechtzeitig vorzubereiten, bittet das Ordnungsamt, die vorgesehenen Brennstellen wieder bis spätestens zum 08.04.2024 im Amt formlos schriftlich zu beantragen.

Es werden wie immer folgende Angaben benötigt:

  • Name, Anschrift sowie Telefonnummer des Verantwortlichen
  • Ort der Durchführung
  • Bei fremden Grundstücken ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich.
  • Wenn es schon bekannt sein sollte, die Tage, an denen Brennmaterial abgegeben werden kann.

Wie in den letzten Jahren werden nur Hexenhaufen genehmigt, die potentiell entsprechend dem Brauchtum der Öffentlichkeit zugänglich sind.

Alle angemeldeten Traditionsfeuer werden am 29.04.2024 vom Ordnungsamt und der Feuerwehr abgenommen.

Die genehmigten Brennstellen werden in der April-Ausgabe des Wilthener Stadtanzeigers veröffentlicht.

Ordnungsamt
Stadtverwaltung Wilthen