Nach der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen, 4. Teil, 1. Abschnitt, § 76 Abs. 1 wird der Entwurf der Haushaltssatzung 2025 vom
27.02. – 07.03.2025
im Zimmer 2.03 des Rathauses der Stadt Wilthen sowie in elektronischer Fassung als PDF online unter www.wilthen.de öffentlich ausgelegt.
Einwohner und Abgabepflichtige können mit einer Frist von 14 Arbeitstagen ab Beginn der Auslegung, somit bis einschließlich 18.03.2025 Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Die Einwendungen bedürfen der Schriftform.
Das Rathaus ist ergänzend zu den bekannten Öffnungszeiten am Montag und Freitag jeweils von 09.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.