Im März 2021 hatten sich die 4 Kommunen des grundzentralen Verbundes (Wilthen, Neukirch, Sohland, Schirgiswalde-Kirschau) auf wesentliche Punkte der Einzelhandelsentwicklung geeinigt.
Dazu gehörte auch ein Ersatz für den in Schirgiswalde weggefallenen PENNY-Markt.
Das hieß ein Discounter mit ca. 800 m² Verkaufsfläche. Die Stadt Schirgiswalde Kirschau hat sich nicht an diese Vereinbarung gehalten, sondern im Bunde mit EDEKA den Bebauungsplan Sauerstraße als Doppelstandort vorangetrieben, der nicht nur einen großflächigen EDEKA Markt (> 1.500 m² Verkaufsfläche), sondern auch noch einen ALDI umfasste, welcher aus Wilthen abgezogen werden sollte. Seitdem das 2022 bekannt wurde, hat Wilthen und später auch Sohland klar ablehnend Stellung genommen. Die Planungen wurden trotzdem mit der Brechstange weiter vorangetrieben. Nach Genehmigung dieses rechtswidrigen B-Plans durch das Landratsamt im Oktober 2024 hat die Stadt Wilthen im November 2024 eine Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG) eingereicht. All das war sowohl Schirgiswalde als auch EDEKA bekannt. Dennoch begann EDEKA Anfang 2025 mit dem Bau beider Märkte. Das OVG gab der Stadt Wilthen im August 2025 vorläufig Recht und setzte den B-Plan außer Vollzug. Gleichzeitig wurden die Baugenehmigungen durch ein Verfahren am Verwaltungsgericht Dresden überprüft. Mit Urteil vom 21.11.2025 erklärte das OVG dann den B-Plan in Schirgiswalde für rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht zog am 5.12.2025 nach und bestätigte die Widersprüche der Stadt Wilthen gegen die Baugenehmigungen und setzte diese als rechtswidrig außer Kraft. Das Gelände an der Sauerstraße, wo die Baumaßnahmen liefen, wurde durch das Verwaltungsgericht zum Außenbereich erklärt. Kurz danach musste EDEKA den Baustopp vollziehen. Die Umsetzung des begonnenen ALDI-Marktes wurde zwischenzeitlich wohl aufgegeben und ALDI sucht seitdem einen alternativen Standort in Wilthen (siehe Nachrichten aus der Wirtschaft). Der Baukörper des rechtswidrigen großflächigen EDEKA Marktes steht leer und derzeit darf dort kein Markt eröffnen. Die Stadt Wilthen hat mit heutigem Stand alle gesetzten Ziele erreicht. Es wurde Recht und Ordnung im grundzentralen Verbund hergestellt. Großflächiger Einzelhandel kann nur im Einvernehmen errichtet werden. Die Planungshoheit haben die Kommunen und nicht die Konzerne. Der Weggang von ALDI aus Wilthen ist abgewendet worden. Die Schaffung eines EDEKA Monopols und die Schädigung des EDEKA-Marktes (selbstständige Einzelhändlerin Frau Raue) in Wilthen konnte so verhindert werden. Gemäß den Untersuchungen, welche das Beratungsunternehmen Stadt+Handel aus Leipzig vorgelegt hat, können sich in Zukunft nur zwei Vollsortimentsmärkte in der Region halten (Siehe Artikel Stadtranzeiger Januar 2026: Kennziffern zum Einzelhandel im Oberland). Wenn also zu den beiden bestehenden Märkten in Wilthen und Sohland noch zwei in Schirgiswalde und Neukirch dazu gekommen wären, bedeutete dies den Niedergang der beiden langjährig bestehenden Standorte. Da in Wilthen der EDEKA Konzern das Grundbuch blockiert, gäbe es keinen Ersatz. Wilthen bliebe also nur noch ein NETTO-Markt. Dieses verheerende Szenario wurde durch die Gerichtsverfahren gestoppt. Wilthen war nie gegen einen Markt für Schirgiswalde, wie nun häufig fälschlicherweise und verleumderisch behauptet wird. Wilthen hat sich nur erfolgreich gegen Fehlentwicklungen und Schäden gewehrt, die aus den rechtswidrigen Planungen in Schirgiswalde entstanden wären. Wie nun die weitere Entwicklung verläuft, bleibt abzuwarten. Die Stadt Wilthen wird weiter selbstbewusst für die Interessen ihrer Bürger und den Erhalt der Versorgung mit Lebensmitteln kämpfen. Hätte sich Schirgiswalde an die Vereinbarung vom März 2021 gehalten, gäbe es dort längst einen Einkaufsmarkt. Man hat zum Schaden anderer versucht zu tricksen und wollte zu viel. Nun steht Schirgiswalde möglicherweise vor dem Nichts. Die jetzt vom Landratsamt Bautzen vorgeschlagene „Schlichtung“ ist äußerst kritisch zu werten, da das Landratsamt sowohl Beklagter wegen der rechtswidrigen Baugenehmigungen ist und Schadensersatzansprüche von EDEKA fürchtet, da man voller Überzeugung nicht bestandskräftige Baugenehmigungen erteilt hat. Somit scheidet das Landratsamt als offensichtlich nicht neutraler Schlichter aus. Nun soll der Stadt Wilthen der „schwarze Peter“ zugeschoben werden. Wir sollen den Frieden im Grundzentralen Verbund aufs Spiel gesetzt haben. Das ist die Unwahrheit. Wir haben uns gegen Schaden für Wilthen gewehrt und Recht und Ordnung im GZVO wieder hergestellt. Zwei Gerichte haben uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt. Und das sehr eindeutig. Die Verantwortlichen für die jetzige Situation sitzen ganz klar in der Stadtverwaltung Schirgiswalde und im Landratsamt Bautzen. Gegen jedwede anderslautende Propaganda wird sich die Stadt Wilthen wehren. Faule Kompromisse zum Schaden Wilthens wird es mit uns nicht geben.