Auch 2023 soll in Wilthen nach Möglichkeit an dem Brauchtum des „Hexenbrennens“ festgehalten werden.
Um organisatorisch alles rechtzeitig vorzubereiten, bittet das Ordnungsamt die vorgesehenen Brennstellen wieder bis spätestens zum 07.04.2023 im Amt formlos schriftlich zu beantragen.
| Es werden wie immer die nachstehenden Angaben benötigt: | |
| - | Name, Anschrift sowie Telefonnummer des Verantwortlichen |
| - | Ort der Durchführung |
| - | Bei fremden Grundstücken ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich. |
| - | Wenn es schon bekannt sein sollte, die Tage, an denen Brennmaterial abgegeben werden kann. |
Wie in den letzten Jahren werden nur Hexenhaufen genehmigt, die potenziell entsprechend dem Brauchtum der Öffentlichkeit zugänglich sind.
Alle angemeldeten Traditionsfeuer werden am 28.04.2023 vom Ordnungsamt und der Feuerwehr abgenommen!
Die genehmigten Brennstellen werden im Stadtanzeiger April 2023 veröffentlicht.