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Wilthener Stadtanzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Wilthen
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes für die Jahre ab 2025

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

nachdem Sie die Grundsteuererklärung abgegeben haben, erhalten Sie derzeit vom Finanzamt den Grundsteuermessbescheid für das Jahr 2025. Dieser dient nur zur Information und benötigt Ihrerseits kein weiteres Handeln. Sie sollten den Bescheid lediglich sorgsam in Ihren persönlichen Unterlagen aufbewahren.

Sollten Sie gegen den Grundsteuermessbescheid Einspruch erheben wollen, legen Sie diesen bitte beim zuständigen Finanzamt in Bautzen ein.

Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben wir die Grundsteuer weiterhin auf Basis der bisherigen Rechtslage.

Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festgestellte Grundsteuermessbetrag maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Stadt Wilthen. Somit sind erst dann Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht zu leisten. Dafür erhalten Sie von uns einen neuen Bescheid.

Einzelanfragen zur künftigen Grundsteuerhöhe können wir derzeit nicht beantworten. Die Städte und Gemeinden können die Hebesätze für das Jahr 2025 erst festsetzen, wenn hierfür alle Messbeträge der Grundstücke im Gemeindegebiet vorliegen. Voraussichtlich können die erforderlichen Entscheidungsprozesse somit erst im 2. Halbjahr 2024 begonnen werden.


Abteilung Steuern der Stadtverwaltung Wilthen