Aufgrund von § 4 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in ihrer jeweils gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Wilthen in seiner öffentlichen Sitzung am 22.02.2023 mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Stadtrates folgende Satzung beschlossen:
§ 4 Aufwandsentschädigung
(2) Die Aufwandsentschädigung wird als Sitzungsgeld je Ausschuss- bzw. Stadtratssitzung in Höhe von 35,00 EUR gewährt. Dauert die Sitzung länger als 3 Stunden, erhöht sich das Sitzungsgeld je angefangener Stunde um 10,00 EUR. Nichtanwesende Stadträte erhalten kein Sitzungsgeld.
Diese Satzung tritt am Tage mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
Wilthen, 22.02.2023
Michael Herfort
Bürgermeister