Die sicherlich wichtigste Eigenschaft, die jeder Hundehalter mitbringen muss, ist Verantwortungsbewusstsein. Mit der Aufnahme eines Hundes in den eigenen Haushalt übernimmt man die Verantwortung für ein anderes Lebewesen – mit allen Pflichten, die diese mit sich bringt.
Auch wenn Sie die nötigen Verhaltensweisen als Hundehalter kennen, so möchten wir Sie noch mal auf die wichtigsten Erfordernisse und Pflichten hinweisen, die Sie als Hundehalter betreffen und für die Sie die volle Verantwortung tragen.
- Hunde sind - wie alle Tiere - artgerecht zu halten!
- Hunde sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere und Sachen nicht gefährdet oder geschädigt werden.
- Im Bereich der Stadt Wilthen sind Hunde an der Leine zu führen. Bei Begegnung mit fremden Personen ist der Hund an der kurz gefassten Leine und auf der fremden Person entgegengesetzten Körperseite zu führen.
- Wird Ihr Hund durch eine andere Person ausgeführt, muss diese Person körperlich und geistig in der Lage sein, Ihren Hund zu führen und bei Bedarf zu beherrschen. Ein Kind, dass z.B. durch einen großen Hund durch die Stadt gezogen wird, gefährdet sich, andere Menschen und Sachen, wie auch den Hund selbst.
- Die ausführende Person muss Material zur Beseitigung von Hundeabfall mitführen. Dieser ist unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Werden mehrere Hunde gleichzeitig ausgeführt, so ist darauf zu achten, dass die Person körperlich in der Lage ist, die Hunde bei Bedarf festhalten zu können.
- Hunde sind grundsätzlich bei der Stadt Wilthen für die Hundesteuer anzumelden. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Webseite der Stadt Wilthen.
- Am Halsband ist die gültige Hundesteuermarke anzubringen. Idealerweise befindet sich am Halsband eine Info mit Namen, Anschrift und Telefonnummer des Halters. Sollte Ihr Hund doch mal ausgerissen sein, so erleichtert dies die Rückführung des Hundes an sein Herrchen. Ist Ihnen Ihr Liebling abhandengekommen, so informieren Sie auch die Stadtverwaltung, hier gehen häufig Hinweise auf frei laufende Hunde ein.
- Für den Hund ist eine Versicherung abzuschließen, die Schäden, die Ihr Hund verursacht, im Bedarfsfall reguliert (Hundehalterhaftpflichtversicherung).
- Auf Kinderspielplätzen, gärtnerisch gestalteten öffentlichen Anlagen, in Schulgeländen, öffentlichen Einrichtungen, Kindertagesstätten dürfen Hunde nicht mitgeführt werden.
- In großen Menschenmengen dürfen Hunde nur mit einem Maulkorb mitgeführt werden.
- Freilaufende Hunde sind außerhalb des bebauten Bereiches bei Anwesenheit von fremden Personen an die Leine zu nehmen.
- Hunde dürfen kein Wild hetzen oder reißen.
- Ihr Hund sollte auf jeden Fall gegen Tollwut geimpft sein.
- Im Schadensfall verhalten Sie sich bitte kooperativ. Nennen Sie dem Geschädigten Ihre Personalien, um eventuelle Versicherungsansprüche zu ermöglichen. Bei Bedarf leisten Sie Hilfe.
Bitte beachten Sie diese Hinweise und nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen.
Ordnungsamt