TOP 3: Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Wilthen (2024/8)
Der Stadtrat beschließt:
Der Jahresabschluss 2022 in der vorliegenden Fassung wird festgestellt. Die Höhe der ordentlichen Erträge beträgt 8.737.688,77 EUR. Ordentliche Aufwendungen fielen in Höhe von 9.681.512,51 EUR an. Die Summe des ordentlichen Ergebnisses beträgt -943.823,74 EUR.
Die Höhe der außerordentlichen Erträge beträgt 290.928,70 EUR. Außerordentliche Aufwendungen fielen in Höhe von 16.049,09 EUR an.
Die Summe des Sonderergebnisses beträgt 274.879,61 EUR und wird zur Deckung des Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis herangezogen.
Das Gesamtergebnis beträgt -668.944,13 EUR. Ein Fehlbetrag nach §72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO i.H.v. 294.791,94 EUR wird mit dem Basiskapital verrechnet.
Das verbliebene Gesamtergebnis beträgt -374.152,19 EUR und wird aus der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses zur Deckung entnommen. Die Bilanz schließt mit einer Summe von 47.827.161,79 EUR.
Der Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt -580.582,27 EUR, der Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit beträgt -57.855,08 EUR. Der Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit beträgt -134.072,75 EUR.
Der Bestand an liquiden Mitteln veränderte sich im Haushaltsjahr um -160.193,13 EUR und beträgt zum 31.12.2022: 1.827.274,08 EUR