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Wilthener Stadtanzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Wilthen
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Anmeldung für Hexenbrennen 2025

Auch 2025 soll in Wilthen nach Möglichkeit an dem Brauchtum des „Hexenbrennens“ festgehalten werden. Um organisatorisch alles rechtzeitig vorzubereiten, bittet das Ordnungsamt die vorgesehenen Brennstellen wieder bis spätestens zum 06.04.2025 im Amt formlos, schriftlich zu beantragen.

Nutzen Sie dafür bitte folgende E-Mail: Briefkasten@Wilthen.de

Es werden wie immer die nachstehenden Angaben benötigt:

  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Verantwortlichen
  • Ort der Durchführung
  • Bei fremden Grundstücken ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich.
  • Wenn es schon bekannt sein sollte, die Tage, an denen Brennmaterial abgegeben werden kann.

Wie in den letzten Jahren werden nur Hexenhaufen genehmigt, die potentiell entsprechend dem Brauchtum der Öffentlichkeit zugänglich sind.

Alle angemeldeten Traditionsfeuer werden am 28.04.2025 vom Ordnungsamt und der Feuerwehr abgenommen!

Die genehmigten Brennstellen werden im Stadtanzeiger April 2025 veröffentlicht.

Ordnungsamt
Stadtverwaltung Wilthen