Mit Inkrafttreten der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie 2007/60EG des Europäischen Parlaments und des Rates waren bzw. sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, in einem bestimmten Zyklus Bewertungen von Hochwasserrisikos, Hochwassergefahrenkarten- und Hochwasserrisikokarten sowie Hochwasserrisikomanagementpläne zu erstellen bzw. zu aktualisieren.
Ziel der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie 2007/06EG ist die Verringerung und Bewältigung nachhaltiger Hochwasserfolgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten. Es werden für die Risikogebiete angemessene Ziele sowie die zur Zielerreichung notwendigen Maßnahmen festgelegt.
Der Stadtrat hat in seiner Stadtratssitzung am 28.01.2026 den Zuschlag für die Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sowie die Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementplans (HWRMP) für das Butterwasser in Wilthen und in Schirgiswalde-Kirschau an die Planungsgesellschaft Scholz + Lewis mbH aus Dresden erteilt.
Die Planungsgesellschaft Scholz + Lewis mbH wurde durch die Stadt Wilthen im Januar 2026 beauftragt. Die Erarbeitung des Hochwasserrisikomanagementplans hat begonnen und wird voraussichtlich 2028 fertiggestellt sein. Die Planungsgesellschaft Scholz + Lewis mbH ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben berechtigt, Grundstücke zu besichtigen und zu betreten.
Zur Erstellung des HWRMP sind umfangreiche Vermessungen erforderlich. Diese werden durch das Vermessungsbüro DGIS aus Radeberg im Zeitraum Februar bis April 2026 durchgeführt. Zur ordnungsgemäßen Durchführung ist es unerlässlich Privatgrundstücke zu betreten. Das Betreten von Grundstücken und baulichen Anlagen ist gemäß § 5 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz legitimiert.
Die Stadt Wilthen bittet die Anwohner bzw. Anlieger um Mitwirkung und um ihr Verständnis. Das Vermessungsbüro wird sich vor dem Betreten Ihres Privatgrundstückes bei Ihnen durch Klingeln an der Haustür ankündigen.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.