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Wilthener Stadtanzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Wilthen
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Schöffenwahl 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit; sie wirken bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche mit. Ihre Stimme hat bei der Beratung und bei der Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters.

Gesucht werden Bewerber und Bewerberinnen, die in der Stadt Wilthen wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Erforderlich sind guter Leumund sowie körperliche Eignung.

Nicht wählbar ist, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann. Diese Personen sind von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Wer sich für eine Tätigkeit als Schöffe interessiert, kann seine Bewerbung bis 31.05.2023 bei der Stadtverwaltung Wilthen, Bürgermeister, Bahnhofstraße 5, 02681 Wilthen, einreichen.

Die entsprechenden Formulare und Rechtsgrundlagen können unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden bzw. sind im Sekretariat des Bürgermeisters oder unter www.wilthen.de erhältlich.