Bei der Durchführung des Hexenbrennen ist Folgendes zu beachten:
Das Errichten der „Hexenbrennhaufen“ darf frühestens ab 26.04.2023 auf dem vorgesehenen Brennplatz erfolgen. Alle vorher abgelagerten Brennmaterialien müssen zum Schutz der Kleinlebewesen nochmals vollständig umgeschichtet werden.
Zulässiges Brennmaterial: Baumschnitt, wie Äste, Zweige und Stämme (Starke Hölzer bzw. Stubben bitte spalten, Maximaldurchmesser 15 cm), unbehandeltes Abrißholz (ohne Farbe, Lasuren, Holzschutzmittel)
Unzulässiges Brennmaterial ist z. B. Papier, Pappe Kunststoffe, Gummi, Holzwerkstoffe (wie Span-, Hartfaser-, Tischlerplatten und Teile aus diesen Verbundwerkstoffen)
Zum Anzünden dürfen keine Hilfsmittel - wie Benzin, Öl oder andere häusliche Abfälle - verwendet werden!
Bestätigte Brennstellen werden durch das Umweltamt Kamenz, Ordnungsamt und Freiwillige Feuerwehr Wilthen kontrolliert. Der freie Zugang muss dem Kontroll-personal jederzeit ermöglicht werden.
Möchten Sie Brennmaterial abgeben?
Setzen Sie sich bitte mit dem jeweiligen Verantwortlichen vorher in Verbindung und realisieren Sie die Abgabe innerhalb der vom Verantwortlichen festgelegten Annahmezeiten und Bedingungen.
Grundsätzlich wird zulässiges Brennmaterial von jedem Bürger angenommen!
Gründe für eine Verweigerung der Annahme sind die Ungeeignetheit und/oder Unzulässigkeit des Materials sowie entstehende Sicherheitsprobleme. Dies ist der Fall, wenn der Brennhaufen für die örtlichen Gegebenheiten zu groß wird und daraus Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entstehen können.
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
Die Stadtverwaltung Wilthen wünscht Ihnen ein reibungsloses
„HEXENBRENNEN“ und bedankt sich bei den Organisatoren für den geleisteten Einsatz!
Genehmigte Veranstaltungsorte und Ansprechpartner für Abgabe Brennmaterial:
Irgersdorf Nr. 3 (Herr Heine)
Klosterweg 2, Tautewalde (Herr Dietrich)
Hauptstraße 28, Tautewalde (Herr Katzer)
Tautewalde, Bolzplatz (Feuerwehr Tautewalde)
Gartenanlage „Lutherstraße“ (Herr Zscheck)