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Wilthener Stadtanzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Wilthen
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Hexenbrennen 2024

Bei der Durchführung des Traditionsfeuers „Hexenbrennen“ ist Folgendes zu beachten:

1.

Das Errichten der „Hexenbrennhaufen“ darf frühestens ab

Freitag, 26.04.2024

auf dem vorgesehenen Brennplatz erfolgen. Alle vorher abgelagerten Brennmaterialien müssen zum Schutz von Kleinlebewesen nochmals vollständig umgeschichtet werden.

2.

Zulässiges Brennmaterial:

-

Baumschnitt, wie Äste, Zweige und Stämme (Starke Hölzer bzw. Stubben bitte spalten, Maximaldurchmesser 15 cm!)

-

unbehandeltes Abrissholz (ohne Farbe, Lasuren, Holzschutzmittel)

3.

Unzulässiges Brennmaterial:

-

Papier, Pappe Kunststoffe, Gummi, Holzwerkstoffe (wie Spanplatten, Hartfaserplatten, Tischlerplatten und Teile aus diesen Verbundwerkstoffen)

4.

Zum Anzünden dürfen keine Hilfsmittel - wie Benzin, Öl oder andere häusliche Abfälle - verwendet werden!

5.

Bestätigte Brennstellen werden durch das Ordnungsamt und die Freiwillige Feuerwehr Wilthen kontrolliert.

6.

Möchten Sie Brennmaterial abgeben?

Setzen Sie sich bitte vorab mit dem jeweiligen Verantwortlichen in Verbindung und realisieren Sie die Abgabe innerhalb der vom Verantwortlichen festgelegten Annahmezeiten und Bedingungen.

Grundsätzlich wird zulässiges Brennmaterial von jedem Bürger angenommen!

Gründe für eine Verweigerung der Annahme sind die Ungeeignetheit und/oder Unzulässigkeit des Materials sowie entstehende Sicherheitsprobleme. Dies ist der Fall, wenn der Brennhaufen für die örtlichen Gegebenheiten zu groß wird und daraus Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entstehen können.

Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.

Die Stadtverwaltung Wilthen wünscht Ihnen ein ungestörtes „HEXENBRENNEN“ und bedankt sich bei den Organisatoren für den geleisteten Einsatz.

Nachstehend die Liste genehmigter Veranstaltungsorte:

Gartenanlage Martin-Luther-Str. Wilthen e.V.

Gartenanlage „Reichsbahn“ Wilthen e.V.

Neukircher Straße 52

OT Tautewalde, Klosterweg 2, (ehemals Nr. 27)

OT Tautewalde, Bolzplatz, Feuerwehr Tautewalde

OT Tautewalde, Hauptstraße 28, Herr Katzer

Gartenanlage „Am Kiefernbüschel“ Wilthen e.V.

OT Irgersdorf Nr. 3

OT Sora Nr. 1

Wilthen Weifaer Str. unterhalb Wanderhütte