Bei der Durchführung des Traditionsfeuers „Hexenbrennen“ ist Folgendes zu beachten:
| - | Baumschnitt, wie Äste, Zweige und Stämme (Starke Hölzer bzw. Stubben bitte spalten, Maximaldurchmesser 15 cm!) |
| - | unbehandeltes Abrißholz (ohne Farbe, Lasuren, Holzschutzmittel) |
| - | Papier, Pappe Kunststoffe, Gummi, Holzwerkstoffe (wie Spanplatten, Hartfaserplatten, Tischlerplatten und Teile aus diesen Verbundwerkstoffen) |
Setzen Sie sich bitte auf jeden Fall mit dem jeweiligen Verantwortlichen vorab in Verbindung und realisieren Sie die Abgabe innerhalb der vom Verantwortlichen festgelegten Annahmezeiten und Bedingungen.
Grundsätzlich wird zulässiges Brennmaterial von jedem Bürger angenommen! Gründe für eine Verweigerung der Annahme sind die Ungeeignetheit und/oder Unzulässigkeit des Materials sowie entstehende Sicherheitsprobleme. Dies ist der Fall, wenn der Brennhaufen für die örtlichen Gegebenheiten zu groß wird und daraus Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entstehen können.
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
Die Stadtverwaltung Wilthen wünscht Ihnen ein ungestörtes
„HEXENBRENNEN“
und bedankt sich bei den Organisatoren für den geleisteten Einsatz!
Nachstehend die Liste genehmigter Veranstaltungsorte: