TOP 3: Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan.
TOP 4: Der Stadtrat beschließt den Verzicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2023.
TOP 5: Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Waldwirtschaftsplan für das Jahr 2023 gemäß § 48 Abs. 4 SächsWaldG.
TOP 6: Der Stadtrat beschließt den Kauf des Flurstück 247/6 der Gemarkung Wilthen zu einem Preis von 1,00 EUR.
TOP 7: Die Abwerbeversuche für den ALDI-Markt Wilthen seitens des Bürgermeisters der Stadt Schirgiswalde-Kirschau, Gabriel, und des Projektentwicklers Hasek (EDEKA Nordbayern, Sachsen, Thüringen) werden missbilligt. Der Entwurf des vorhabenbezogenen B-Plans "Einzelhandel Sauerstraße Schirgiswalde" wird abgelehnt.