Widersprüche gegen die Übermittlung der Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr sind aufgrund des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes seit dem 01.01.2026 nicht mehr möglich.
Eine Aufhebung bereits eingetragener Sperren erfolgt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.
Die bereits veröffentlichte Bekanntmachung im Stadtanzeiger April 2026 für den Punkt „Beantragung der Einrichtung von Übermittlungssperren für Daten an das Bundesamt für Personalmanagement“ ist somit gegenstandslos.